So, der gröbste Umzugsstress ist vorbei und meine Rechner sind auch wieder im Netz. Ich möchte daher den freien Nachmittag nutzen, um eine kleine Geschichte zu erzählen, die mir während der Umzugsvorbereitungen passiert ist. Sie gehört ganz klar in die Kategorie: Was man während der Umzugsvorbereitungen überhaupt nicht gebrauchen kann.
Der erste Brief
Am 09.07.2008 erreichte mich folgender Brief:
Von: Finanzamt XXX
An:Herrn Peter Vitt
Frau A B (Name geändert)
Meine Privatadresse
Text:Sehr geehrter Herr Vitt, sehr geehrte Frau B,
Sie werden künftig bei dem Finanzamt XXX für die Einkommensteuer unter der Steuernummer 123/4567/8910 (bisher 109/8765/4321) geführt.
{Allgemeine Hinweise}
Leider verhält es sich so, dass ich Frau A B überhaupt nicht kenne, geschweige denn, mit ihr verheiratet oder anderweitig liiert bin. Wie kommt das Finanzamt wohl zu der Annahme, uns nun gemeinsam veranlagen zu müssen. Einige Tage später rief ich darauf hin beim Finanzamt an. Der Sachbearbeiter, der sich meldete (seine Nummer stand auf dem Brief) konnte mit der Sache jedoch nichts anfangen und wusste auch nicht, wie seine Nummer wohl auf den Brief gekommen ist.. Er versprach, sich um die Sache zu kümmern.
Der zweite Brief
Als ich zwei Wochen später noch immer nichts vom Finanzamt gehört hatte, verfasste ich einen Brief. Am 21.07.2008 schrieb ich:
Von: Peter Vitt
An:Finanzamt XXX
Subject:Einspruch gegen Zwangsheirat
Text:Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit erhebe ich Einspruch gegen die von Ihnen vorgenommene Zwangsheirat von mir, Herrn Peter Vitt, {Geburtsdatum und -ort}, mit Frau A B, weitere Daten unbekannt, welche mir in Ihrem Schreiben vom 09.07.2008 mitgeteilt wurde.
Hinweis: Seit dem 19. Februar 2005 ist Zwangsheirat als "Nötigung zur Eingehung der Ehe" ausdrücklich aks Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall der Nötigung gemäß § 240 Abs. 4 Nr 1, 2. Alternative des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar. Die Tat wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Tatbestand der 240 StGB lautet auszugsweise:
"(1) Wer einen Menschen rechtswidrig, mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
...
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt. ..."
Hätten Sie mir Frau B wenigstens vorgestellt; Die Katze im Sack kaufe ich nicht einmal dem Finanzamt ab. Außerdem ist meinen Recherchen nach Frau B Jahrgang 1954. Das entspricht nicht ganz meiner Altersklasse. Sollten Sie also noch einmal auf die Idee einer Zwangsheirat kommen, bitte ich Sie, die Auswahl zielgruppengerecht durchzuführen und den beteiligten Parteien ein Mitspracherecht einzuräumen. Und Singles eignen sich im Übrigen besser für solche Vorhaben. Sie können sich nicht vorstellen, wie meine wirkliche Partnerin auf diese Nachricht reagiert hat.
Zurück zur Sache: Ich möchte darum bitten, dass die Zusammenveranlagung unter der Steuernummer 123/4567/8910 rückgängig gemacht wird und ich wieder
allein unter meiner bisherigen Steuernummer 109/8765/4321 geführt werden. Des Weiteren möchte ich darum bitten, meine Lohnsteuererklärung, die Anfang Juni 2008 unter meinem Namen und der Steuernummer 109/8765/4321 bei Ihnen eingegangen ist, schnellstmöglich zu bearbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Der dritte Brief
Am 24.07.2008 erreichte mich folgende Mitteilung:
Von:
Finanzamt XXX
An:
Herrn Peter Vitt
Meine Privatadresse
Text:
Sehr geehrter Herr Vitt, sehr geehrte Frau B,
Sie werden künftig bei dem Finanzamt XXX für die Einkommensteuer unter
der Steuernummer 123/4567/1098 (bisher 123/4567/8910) geführt.
{Allgemeine Hinweise}
Sollte das Finanzamt wirklich so dröge sein?
Der vierte Brief
Am 25.04.2008 erreichte mich dann noch ein Schreiben:
Von:
Finanzamt XXX
An:
Peter Vitt
Subject:
Einspruch gegen Zwangsheirat, Ihr Schreiben v. 21.07.08
Text:
Sehr geehrter Herr Vitt,
Ich möchte mich für Ihren Hinweis bezüglich der von uns durchgeführten
Zwangsheirat und die rechtlichen Ausführungen zu dieser Problematik
bedanken.
Es tut mir leid, dass wir Sie mit der von uns ausgewählten Partnerin
nicht zufriedenstellen konnten. Ich verspreche, dass wir uns zukünftig
mit der Auswahl mehr Mühe geben und auch die Betreffenden vorher
anhören werden, § 91 AO.
Aufgrund eines Eingabefehlers wurde Ihnen Frau A B als Ehefrau
zugeordnet. Ich bitte dieses Versehen zu entschuldigen und hoffe, dass
Ihnen hierdurch keine großen Unannehmlichkeiten entstanden sind.
Ihre "Zwangsehe" wurde bereits wieder aufgehoben.
{...alte Steuernummer...neue Steuernummer...Einkommensteuererklärung...veranlagt...}
Mit freundlichen Grüßen