# Tuesday, August 26, 2008

Nachtrag zur Zwangsheirat: §91 AO

Mit AO ist die Abgabenordnung gemeint, in der die grundlegenden Regelungen für Besteuerungsverfahren verzeichnet sind. In meinem Widerspruch gegen die Zwangsheirat wurde § 91 AO erwähnt. Diesen möchte ich hier kurz nachreichen ;)

§ 91 Anhörung Beteiligter
(1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, soll diesem Gelegenheit gegeben werden, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Dies gilt insbesondere, wenn von dem in der Steuererklärung erklärten Sachverhalt zuungunsten des Steuerpflichtigen wesentlich abgewichen werden soll.
(2) Von der Anhörung kann abgesehen werden, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalls nicht geboten ist, insbesondere wenn
1. eine sofortige Entscheidung wegen Gefahr im Verzug oder im öffentlichen Interesse notwendig erscheint,
2. durch die Anhörung die Einhaltung einer für die Entscheidung maßgeblichen Frist in Frage gestellt würde,
3. von den tatsächlichen Angaben eines Beteiligten, die dieser in einem Antrag oder einer Erklärung gemacht hat, nicht zu seinen Ungunsten abgewichen werden soll,
4. die Finanzbehörde eine Allgemeinverfügung oder gleichartige Verwaltungsakte in größerer Zahl oder Verwaltungsakte mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen will,
5. Maßnahmen in der Vollstreckung getroffen werden sollen.
(3) Eine Anhörung unterbleibt, wenn ihr ein zwingendes öffentliches Interesse
entgegensteht.

Tuesday, August 26, 2008 10:47:36 PM (W. Europe Daylight Time, UTC+02:00) #    Comments [0] | Trackback

?? Operator in C#

Wer hätte das gedacht; In der C#-Spezifikation habe ich bereits das ein oder andere Mal herumgestöbert. Dabei ist mir aber glatt der Null-Koaleszenz-Operator ?? durch die Lappen gegangen. Wer ihn noch nicht kennt, sollte ihn sich einmal anschauen. Es lohnt sich auf jeden Fall.

Wo ich es her habe: BlaBlubBlog
Wo es sonst nach was dazu zu lesen gibt: Norbert Eder
Wo man es brauchen kann:
In der nachfolgenden Funktion wird durch den Null-Koaleszenz-Operator sichergestellt, dass die Klasse test in der Methode Main auf jeden Fall ungleich null ist (auf Stil und Schönheit wurde übrigens in diesem Beispiel kein Wert gelegt).
namespace ConsoleApplication1
{
    using System;

    class Program
    {
        static void Main( string[] args )
        {
            TestClass test = TestClass.CreateClass( ) ?? new TestClass( );
        }

        public class TestClass
        {
            public bool IsValid { get; private set; }

            public TestClass( )
            {
            }

            public static TestClass CreateClass( )
            {
                if ( new Random( ).Next( 1 ) == 0 )
                {
                    TestClass result = new TestClass( );
                    result.IsValid = true;
                    return result;
                }
                return null;
            }
        }
    }
}

Tuesday, August 26, 2008 10:09:39 PM (W. Europe Daylight Time, UTC+02:00) #    Comments [2] | Trackback
# Sunday, August 24, 2008

Zwangsheirat

So, der gröbste Umzugsstress ist vorbei und meine Rechner sind auch wieder im Netz. Ich möchte daher den freien Nachmittag nutzen, um eine kleine Geschichte zu erzählen, die mir während der Umzugsvorbereitungen passiert ist. Sie gehört ganz klar in die Kategorie: Was man während der Umzugsvorbereitungen überhaupt nicht gebrauchen kann.

Der erste Brief

Am 09.07.2008 erreichte mich folgender Brief:

Von:
Finanzamt XXX

An:
Herrn Peter Vitt
Frau A B (Name geändert)
Meine Privatadresse

Text:
Sehr geehrter Herr Vitt, sehr geehrte Frau B,
Sie werden künftig bei dem Finanzamt XXX für die Einkommensteuer unter der Steuernummer 123/4567/8910 (bisher 109/8765/4321) geführt.
{Allgemeine Hinweise}

Leider verhält es sich so, dass ich Frau A B überhaupt nicht kenne, geschweige denn, mit ihr verheiratet oder anderweitig liiert bin. Wie kommt das Finanzamt wohl zu der Annahme, uns nun gemeinsam veranlagen zu müssen. Einige Tage später rief ich darauf hin beim Finanzamt an. Der Sachbearbeiter, der sich meldete (seine Nummer stand auf dem Brief) konnte mit der Sache jedoch nichts anfangen und wusste auch nicht, wie seine Nummer wohl auf den Brief gekommen ist.. Er versprach, sich um die Sache zu kümmern.

Der zweite Brief

Als ich zwei Wochen später noch immer nichts vom Finanzamt gehört hatte, verfasste ich einen Brief. Am 21.07.2008 schrieb ich:

Von:
Peter Vitt

An:
Finanzamt XXX

Subject:
Einspruch gegen Zwangsheirat

Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit erhebe ich Einspruch gegen die von Ihnen vorgenommene Zwangsheirat von mir, Herrn Peter Vitt, {Geburtsdatum und -ort}, mit Frau A B, weitere Daten unbekannt, welche mir in Ihrem Schreiben vom 09.07.2008 mitgeteilt wurde.

Hinweis: Seit dem 19. Februar 2005 ist Zwangsheirat als "Nötigung zur Eingehung der Ehe" ausdrücklich aks Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall der Nötigung gemäß § 240 Abs. 4 Nr 1, 2. Alternative des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar. Die Tat wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Tatbestand der 240 StGB lautet auszugsweise:
"(1) Wer einen Menschen rechtswidrig, mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
...
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt. ..."
Hätten Sie mir Frau B wenigstens vorgestellt; Die Katze im Sack kaufe ich nicht einmal dem Finanzamt ab. Außerdem ist meinen Recherchen nach Frau B Jahrgang 1954. Das entspricht nicht ganz meiner Altersklasse. Sollten Sie also noch einmal auf die Idee einer Zwangsheirat kommen, bitte ich Sie, die Auswahl zielgruppengerecht durchzuführen und den beteiligten Parteien ein Mitspracherecht einzuräumen. Und Singles eignen sich im Übrigen besser für solche Vorhaben. Sie können sich nicht vorstellen, wie meine wirkliche Partnerin auf diese Nachricht reagiert hat.

Zurück zur Sache: Ich möchte darum bitten, dass die Zusammenveranlagung unter der Steuernummer 123/4567/8910 rückgängig gemacht wird und ich wieder allein unter meiner bisherigen Steuernummer 109/8765/4321 geführt werden. Des Weiteren möchte ich darum bitten, meine Lohnsteuererklärung, die Anfang Juni 2008 unter meinem Namen und der Steuernummer 109/8765/4321 bei Ihnen eingegangen ist, schnellstmöglich zu bearbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Der dritte Brief

Am 24.07.2008 erreichte mich folgende Mitteilung:

Von:
Finanzamt XXX

An:
Herrn Peter Vitt
Meine Privatadresse

Text:
Sehr geehrter Herr Vitt, sehr geehrte Frau B,
Sie werden künftig bei dem Finanzamt XXX für die Einkommensteuer unter der Steuernummer 123/4567/1098 (bisher 123/4567/8910) geführt.
{Allgemeine Hinweise}

Sollte das Finanzamt wirklich so dröge sein?

Der vierte Brief

Am 25.04.2008 erreichte mich dann noch ein Schreiben:

Von:
Finanzamt XXX

An:
Peter Vitt

Subject:
Einspruch gegen Zwangsheirat, Ihr Schreiben v. 21.07.08

Text:
Sehr geehrter Herr Vitt,
Ich möchte mich für Ihren Hinweis bezüglich der von uns durchgeführten Zwangsheirat und die rechtlichen Ausführungen zu dieser Problematik bedanken.
Es tut mir leid, dass wir Sie mit der von uns ausgewählten Partnerin nicht zufriedenstellen konnten. Ich verspreche, dass wir uns zukünftig mit der Auswahl mehr Mühe geben und auch die Betreffenden vorher anhören werden, § 91 AO.

Aufgrund eines Eingabefehlers wurde Ihnen Frau A B als Ehefrau zugeordnet. Ich bitte dieses Versehen zu entschuldigen und hoffe, dass Ihnen hierdurch keine großen Unannehmlichkeiten entstanden sind.

Ihre "Zwangsehe" wurde bereits wieder aufgehoben.

{...alte Steuernummer...neue Steuernummer...Einkommensteuererklärung...veranlagt...}

Mit freundlichen Grüßen

Sunday, August 24, 2008 5:02:09 PM (W. Europe Daylight Time, UTC+02:00) #    Comments [0] | Trackback