# Saturday, July 31, 2010

Verantwortung für die Auswirkungen des eigenen Handelns

Jedem, der über die Auswirkungen seines eigenen Handelns nachdenkt und somit Verantwortung für sich und Andere übernimmt, sind die Inhalte hinter den folgenden Links wahrscheinlich bekannt. Allen Anderen sind sie wärmstens ans Herz gelegt:

Saturday, July 31, 2010 6:19:00 PM (W. Europe Daylight Time, UTC+02:00) #  Comments [0] | Trackback
# Saturday, June 12, 2010

Die Brisanz der geduldeten Regierung in Nordrhein-Westfalen

Fünf Wochen nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen ist eines klar: Die Regierungsbildung ist gescheitert. Hatte anfänglich die CDU durch ihren Vorsprung bestehend aus 6000 Stimmen noch den Auftrag zur Regierungsbildung für sich beansprucht, siegte dort schnell die Erkenntnis, dass es für eine Neuauflage der schwarz-gelben Koalition nicht reicht. Die Grünen ihrerseits stellen sehr schnell klar, dass es keine Jamaika-Koalition geben würde. Aber auch die SPD konnte keine stabilen Mehrheiten mit der Linkspartei, den Grünen und der FPD oder auch der CDU bilden. Es sind somit alle Karten ausgespielt, aber niemand kann einen Stich machen.

Diese Lage bedeutet, dass die bisherige Regierung weiterhin geschäftsführend im Amt bleibt, im Landtag allerdings keine Mehrheit mehr besitzt. Was damit einher geht, haben verschiedenste Presseorgane bereits eingehend beleuchtet. Ein Punkt bleibt dabei leider allzu oft außen vor: Der Atomausstieg. Stieg die Hoffnung, dass nach der NRW-Wahl die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundesrat abgelöst werden könne, wurde sie nun vernichtend geschlagen. Der Bundesrat setzt sich nämlich nicht nach den Mehrheiten in den jeweiligen Landesparlamenten zusammen, sondern die Sitze werden von den Landesregierungen eingenommen. Und wie die geduldete Minderheitenregierung aus CDU und FDP in NRW in der Frage längerer Laufzeiten für Atomkraftwerke abstimmt, kann nicht als Geheimnis betrachtet werden.

Saturday, June 12, 2010 6:45:00 PM (W. Europe Daylight Time, UTC+02:00) #  Comments [2] | Trackback
# Tuesday, June 08, 2010

Regierung unterliegt Lobbyisten II

Nachtrag zum gestrigen Eintrag Regierung unterliegt Lobbyisten.

Rechnet man kurz nach, erkennt man, dass die geplante Brennelementesteuer am 15.05. eines jeden Jahres getilgt ist. Dieser Berechnung liegt die weithin anerkannte Faustregel zugrunde, dass ein abgeschriebenes Kernkraftwert pro Tag ca. 1 Mio. Euro gewinn erwirtschaftet. In Deutschland sind alle verbleibenden 17 KKW abgeschrieben. Das bedeutet, dass neben den 2,3 Mrd. Euro, die der Staat über die Brennelementesteuer abgreift, die vier großen Energiekonzerne ihrerseits ca. 4 Mrd. Euro einsacken. Vornehmlich lohnt sich die Brennelementesteuer also nicht für die Bürger, die die Kraftwerke über den Strompreis in den letzten Jahrzehnten bezahlt haben, sondern hauptsächlich für die Konzerne, die damit die notwendigen Investitionen in das marode Netz vermeiden wollen.

Mehr Informationen dazu in einem Feature des Deutschlandfunk: Energiepolitik auf dem Holzweg.

Telepolis berichtet darüber hinaus, dass bei der Brennelementesteuer noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Es scheint, dass die Lobbyisten bereits wieder im verdeckten mauscheln.

RWE -Chef Jürgen Großmann lehnte eine reine Abgabe ohne Mehrwert für die Betreiber mit den Worten: "Ich denke nicht, dass es eine neue Steuer geben sollte" ab. Und plädierte statt dessen für eine billigere "Umlage in die erneuerbaren Energien".

Diese Umlage könnte dann die konzerneigenen Windenergieparks subventionieren. Greenwashing in Reinkultur.

Auch die bereits gestern angesprochene Gefahr des Investitionsrückgangs thematisiert Telepolis:

Der deutsche Städtetag und die kommunalen Energieversorger warnten die Bundesregierung dagegen vor den Folgen längerer Laufzeiten. Denn die deutschen Stadtwerke planten zur Zeit Investitionen von 12,5 Mrd. Euro in moderne Kraftwerke. Wenn jetzt jedoch Atomstrom aus längst abgeschriebenen Kraftwerken den Markt überschwemme müssten sie möglicherweise ihre Pläne zurückziehen und eine Modernisierung der Netz und Erzeugerstrukturen verzögerte sich um Jahre.

Tuesday, June 08, 2010 5:46:00 AM (W. Europe Daylight Time, UTC+02:00) #  Comments [0] | Trackback
# Monday, June 07, 2010

Regierung unterliegt Lobbyisten: Keine Klimarettung

In der gestrigen Klausurtagung im Kanzleramt wurde ein Sparpaket von 51 Milliarden Euro bis 2016 beschlossen. Darin ist unter anderem der Posten Brennelementesteuer mit 2,3 Milliarden Euro jährlich enthalten. Die Brennelementesteuer ist der Versuch der Bundesregierung, die Gewinne der Energiekonzerne aus den Laufzeitverlängerungen der Kernkraftwerke abzuschöpfen. Diese sind bereits seit Jahren abgeschrieben. Kernreaktoren werden mit der Verlängerung der Laufzeiten zu Gelddruckmaschinen für die Konzerne, deren Abfall auf Kosten der Gesellschaft entsorgt werden muss.

In Anbetracht des aktuellen Sparzwangs wird die kernkraftfreundliche Bundesregierung nicht auf die 14 Milliarden Euro bis 2016 verzichten. Investitionsabsichten in erneuerbare Energien werden somit für lange Zeit im Keim erstickt. Sinkende Einspeisevergütungen können die Differenz zum unschlagbar günstigen Atomstrom nicht mehr überbrücken. Die Entsorgung des Abfalls kann, wie auch bisher geschehen, weiter in die Zukunft und damit in hoffentlich bessere Zeiten verschoben werden.

Mit den beschlossenen Maßnahmen rückt eine Energiewende hin zu einem dezentralen, nachhaltigen und erneuerbaren Kraftwerkspark in weite Ferne. Vor dem Hintergrund des drängendem Klimaproblems kann diese Entscheidung nur als unverantwortlich beschrieben werden. Auch das ungelöste Endlagerproblem des Kernabfälle wird zugespitzt, da die Menge an einzulagerndem radioaktivem Müll exorbitant anwachsen wird.

Monday, June 07, 2010 6:00:00 AM (W. Europe Daylight Time, UTC+02:00) #  Comments [0] | Trackback
# Sunday, May 23, 2010

Der Sonnenkraftwerker der Zukunft

Zum 01.07.2010 sollen sich zum zweiten Mal im Jahr 2010 die Vergütungssätze für die Einspeisung von erneuerbaren Energien in das allgemeine Stromnetz ändern. Dies sieht ein Gesetzesentwurf vor, der am 06.05.2010 vom Bundestag beschlossen wurde und nun dem Bundesrat übergeben wurde. Der Bundesrat wird sich in seiner nächsten Sitzung am 04.06.2010 unter Tagesordnungspunkt 3 mit dem Vorschlag befassen und ihn aller Voraussicht nach auch annehmen.

Was bleibt gleich

Doch was ändert sich dadurch für Otto-Normalerzeuger? Prinzipiell gilt im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG), dass eine Photovoltaikanlage 20 Jahre mit dem Satz vergütet wird, der zu dem Zeitpunkt galt, als die Anlage ans Netz ging. Wer also seine Anlage noch im Dezember 2009 ans öffentliche Stromnetz angeschlossen hat, hat sich damit für 20 Jahre die Vergütung des Jahres 2009 gesichert. Auch nach dem 01. Juni wird sich an der Dauer der Einspeisevergütung nichts ändern. Damit einher geht auch zukünftig Planungssicherheit für alle, die mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage liebäugeln.

Was ändert sich

Ändern werden sich hingegen die Vergütungssätze, also die Preise, die man für eine ins öffentliche Netz eingespeiste kWh bekommt. Begründet wird dies mit den gesunkenen Investitionskosten. Die Hersteller konnten durch bessere und produktivere Fertigungsprozesse sowie gesteigerte Produktionskapazitäten die Preise für Module und Wechselrichter senken. Auch  die gestiegene Marktmacht der Anbieter aus Fernost wirkt sich für den Verbraucher positiv auf die Preise aus. Auf diese Marktveränderungen reagierend sinken somit die Einspeisevergütungen um ca. 16%. Dies schmälert somit auch die mögliche Rendite, die mit der Investition in eine Anlage erzielt werden kann und damit auch deren Attraktivität als Investitionsobjekt.

Als gewollter Nebeneffekt soll die Gesetzesänderung den Eigenverbrauch steigern. Dies wird damit erreicht, dass der Preis pro kWh selbst verbrauchtem Strom weniger stark sinkt als der Preis für eingespeisten Strom. Zusätzlich werden hohe Selbstverbraucheranteile extra vergütet, es wird also eine gestaffelte Vergütung eingeführt. Bis zu einem Selbstverbraucheranteil von 30% des erzeugten Stroms wird eine Vergütung von 16,5 Cent/kWh fällig, ab 30% steigt die Vergütung auf 20,88 Cent/kWh. Addiert man dazu noch den Preis einer kWh aus dem öffentlichen Netz, die man in Fall des Selbstverbrauchs ja nicht abnehmen musste, kommt man auf Summen von bis zu 44 Cent/kWh. Dieser Satz liegt damit weit über den 32,88 Cent/kWh, die man bestenfalls bei der Einspeisung ins öffentliche Netz erzielen kann.

Mit dem Anreiz zum Selbstverbrauch und den damit erhofften sinkenden oder weniger stark steigenden Einspeisemengen wird zum einen das öffentliche Stromnetz von den dezentralen, schwankenden und unregelmäßigen Einspeisungen der erneuerbaren Energien entlastet. Zum anderen wird nicht eingespeister Strom auch nicht in der Berechnung der EEG-Umlage berücksichtigt. Somit sinkt das Umlagevolumen, was sich positiv auf den Energiepreis aus fossilen Energieträgern auswirkt.

Diese Entwicklung hin zum Selbstverbrauch erschwert jedoch die Nutzung von Photovoltaikanlagen als Investitionsobjekt. Vielen privatwirtschaftliche Unternehmungen und Genossenschaften wird damit das primäre Betätigungsfeld entzogen. Vielmehr werden sie vor die Herausforderung gestellt, selbst zum Energieanbieter zu werden. Dies kann zum einen durch die Installation von Anlagen direkt beim zukünftigen Verbraucher geschehen. In diesem Fall würde auch die Abrechnung direkt mit dem jeweiligen Verbraucher durchgeführt. Zum anderen könnte der erzeugte Strom jedoch auch über das öffentliche Netz an die Kunden verteilt werden. Dies ist abrechnungstechnisch etwas aufwändiger, da Erzeugung und Nachfrage in Einklang gebracht werden müssen.  Auch die Durchleitung des Stroms durch das öffentliche Netz muss wird im Zuge der Netznutzung vergütet werden. Dies wirkt sich wiederum auf die Preisgestaltung aus. Fest steht jedoch, dass die Marktteilnahme für kleine, lokale Erzeuger nicht einfacher wird.

Modulhersteller

Zusätzlich zu Auswirkungen auf den privaten oder privatwirtschaftlichen Kraftwerker wirkt sich die Gesetzesänderung noch auf andere Parteien des Solarsektors aus. Der Preisdruck auf deutsche Hersteller von Solarequipment wird gesteigert, da durch die sinkenden Einspeisevergütungen die Rendite durch sinkende Investitionskosten erhalten bleiben muss. Andernfalls würden keine Investitionen mehr getätigt. Die niedrigen Preise sind jedoch mehrheitlich auf die verstärkte Marktteilnahme der asiatischen Hersteller zurückzuführen. Deutsche Hersteller müssen somit mit stärkerer Konkurrenz rechnen.

Anlagenbauer

Auch die Anlagenbauer werden durch das Gesetz betroffen sein. Durch die kurzfristige Änderung (die Gesetzesinitiative wurde am 23. März diesen Jahres eingereicht) entsteht aktuell eine immense Nachfrage, um sich noch den erhöhten Vergütungssatz zu sichern. Dies treibt die Preise pro kWp (Kilowatt Peak) in schwindelerregende Höhen und schmälert wieder den Investitionsanreiz. Teilweise können auch Anlagen nicht realisiert werden, da Module oder Wechselrichter nicht mehr vorrätig sind und kurzfristig nicht beschafft werden können. Die Anlagenbauer selbst hatten mit dieser Nachfrageerhöhung jedoch erst zum Jahresende gerechnet, und dann auch nicht in diesem Ausmaß. So haben sie aktuell ausstehende Bestellungen für Module, Wechselrichter und Zubehör, die erst im 3. Quartal geliefert werden. Jedoch ist aktuell noch nicht abzusehen, wie sich der Markt nach dem 01. Juli entwickelt. Es ist daher auch nicht ausgeschlossen, dass der ein oder andere Anlagenbauer der Marktentwicklung nachgeben und seine Geschäftstätigkeit einstellen muss. Diese Marktkorrekturen sind in der Gesetzesinitiative bereits genannt und werden in Kauf genommen.

Hintergründige Betrachtung

Schaut man sich die möglichen Auswirkungen an, so fällt auf, dass oftmals die großen Energieerzeuger und Netzbetreiber von den Maßnahmen profitieren. Die EEG-Umlage steigt weniger stark oder sinkt sogar und wirkt sich somit positiv auf den Strompreis der fossilen Energieträger aus. Die Netzeinspeisung geht zurück oder steigt langsamer, wodurch der Druck sinkt, die Netze für die dezentrale Energieerzeugung schnell fit zu machen. Die Marktteilnahme für alternative Anbieter wird erschwert. Alles in allem also eine Gesetzesänderung, die in die Zeit der Laufzeitverlängerungen passt.

Sunday, May 23, 2010 10:40:00 AM (W. Europe Daylight Time, UTC+02:00) #  Comments [0] | Trackback
# Tuesday, May 11, 2010

RWE will Laufzeit von Biblis A verlängern

Der Energiekonzern RWE verfolgt seit geraumer zeit das Ziel, sein von der Abschaltung bedrohtes Kernkraftwerk Biblis A länger am Netz zu halten. In der Vergangenheit wurde versucht, Restlaufzeiten des KKW Mühlheim-Kärlich auf die Reaktoren Biblis A und Brunsbüttel zu übertragen, was aber an Bundesumweltminister Gabriel scheiterte, dessen Ablehnung vor Gericht bestätigt wurde. Die Begründung für die Ablehnung lautet, dass es nach dem Atomkonsens nicht möglich ist, Reststrommengen von jüngeren auf ältere Kraftwerke zu übertragen.

Nun hat RWE einen erneuten Vorstoß unternommen und sich vom Mit-Oligopolisten E.ON die Reststrommenge des bereits vom Netz genommenen KKWs Stade zugelegt. Laut Informationen, die dem Deutschlandfunk vorliegen, soll für die Übertragung ein mittlerer dreistelliger Millionenbetrag fließen, es fehle nur noch die Unterschrift unter dem Vertrag.

Ende Februar betrug die Reststrommenge von Biblis A noch 4,2 TWh, nun kommen mit Stade noch einmal 4,8 TWh hinzu, was zusammen einer Restlaufzeit bei Volllast von ca. 320 Tagen entspricht. Dies verschafft RWE Luft, den hessischen Reaktor bis zur immer wieder verschobenen Entscheidung der Bundesregierung zum Ausstieg aus dem Atomausstieg am Netz zu lassen.

Interessant ist die Übertragung auch in finanzieller Hinsicht. Für E.ON ist die Sache relativ einfach. Dort kann man für ein virtuelles Asset eine nicht unerhebliche Summe bilanzieren. Anders sieht es jedoch für RWE aus. Folgt man einer Berechnung der taz von 2007, so verdient der Betreiber eines Kernreaktors zwischen 0,5 und 1 Mio Euro pro Tag. Der Berechnung liegt ein Uranpreis von 130$/Pfund zugrunde, aktuell liegt er bei 41$/Pfund, was zusätzliche Gewinne von ca 0,1 Mio. Euro pro Tag ergibt. Geht man also von 0,6 bis 1,1 Mio. Euro aus, müsste die zugekaufte Reststrommenge für mindestens 450 Tage reichen. Bei einer real zugekauften Restlaufzeit von ca. 180 Tagen rechnet sich der Zukauf finanziell also nicht.

Tuesday, May 11, 2010 8:26:00 PM (W. Europe Daylight Time, UTC+02:00) #  Comments [0] | Trackback
# Friday, May 07, 2010

Die Klimakanzlerin stutzt das Vorzeigegesetz

Gestern wurde die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz im Bundestag beschlossen. Damit sinken zum 01.07.2010 die Einspeisevergütungen für Solaranlagen außerplanmäßig. Wurde die Einspeisevergütung in den Jahren 2004 bis 2007 noch um je 5% und in den Jahren 2008 und 2009 um ca. 10% verringert, so ist sie in diesem Jahr bereits einmal um ca. 10% gesenkt worden und soll nun noch einmal um ca. 16% sinken. Das summiert sich auf ca. 30% Verringerung allein in 2010 gegenüber 2009.

Die außerplanmäßige Senkung wird mit der günstigen Entwicklung auf dem Solarmarkt begründet. Betrachtet man die beschlossenen Änderungen jedoch genauer, scheinen weitere Gründe einen erheblichen Anteil an der Entscheidungsfindung zu haben.

Das Geld für die Einspeisevergütung, also die Vergütung der erzeugten Energie aus erneuerbaren Quellen, wird aus der EEG-Umlage bereitgestellt. Die EEG-Umlage ihrerseits wird allen Energieabnehmern in Deutschland pro kWh auf den normalen Erzeugerpreis aufgeschlagen. Für 2010 wird sie auf ca. 2 Cent prognostiziert. Diese Umlage ist also die Beteiligung aller Stromverbraucher an den Kosten der umweltverträglichen und nachhaltigen Energieerzeugung und resultiert aus der im EEG beschriebenen Ausgleichsvergütung.

Die EEG-Umlage ist den althergebrachten Energieversorgern jedoch ein Dorn im Auge, da sie deren billigen Kohle- und Atomstrom verteuert, gleichzeitig aber die erneuerbaren Energien wettbewerbsfähiger macht. Ein primäres Ziel der gestern beschlossenen Änderungen am EEG ist daher, die EEG-Umlage zu senken. Und dies wird auf zweierlei Art gemacht. Wie schon beschrieben, die Einspeisevergütung stark gesenkt, demgegenüber die Selbstverbrauchervergütung jedoch weniger stark. So sinkt zum Einen die nötige Umlage zur Deckung der Einspeise- und Selbstverbrauchervergütung, zum Anderen werden sich mehr Anlagenbetreiber für den Selbstverbrauch entscheiden, da dieser bessere Konditionen verspricht. Da die Selbstverbrauchervergütung aber geringer als die Einspeisevergütung ist, sinkt auch damit die EEG-Umlage.

Der notwendige Ausbau der erneuerbaren Energien wird also weg von den Stromrechnungen der Allgemeinheit auf die wenigen Schultern derjenigen übertragen, die ihrerseits für die Allgemeinheit in Vorleistung getreten sind und die Möglichkeit der umweltschonenden Energieerzeugung geschaffen haben. Zusätzlich wird der Ausbau der EEG weniger attraktiv, da die erwarteten Renditen sinken und der Return of Invest später eintritt. Durch die sinkende EEG-Umlage werden außerdem die herkömmlichen Energieträger wie Kohle und Atom wieder interessanter, da die Preisdifferenz zu den Erneuerbaren vergrößert wird. Umweltpolitisch ist der gestrige Beschluss daher ein Schritt in die falsche Richtung.

Friday, May 07, 2010 9:11:00 PM (W. Europe Daylight Time, UTC+02:00) #  Comments [0] | Trackback
# Tuesday, May 04, 2010

Die Schönrechnung der Klimaschutzleistungen

Zum Klimagipfel in Kopenhagen hat die Bundesregierung von 2010 bis 2012 jährlich 420 Millionen Euro für einen Soforthilfefonds zugesagt. Dies war der Stand zum Ende des Klimagipfels. Im März 2010 wurde dann im Haushaltsausschuss der Betrag für 2010 ein klein wenig korrigiert, nämlich auf 70 Millionen Euro. Zieht man nun in Betracht, dass gestern das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien eingestellt wurde, was 105 Millionen Euro weniger Ausgaben in 2010 bedeutet, so hat die Klimakanzlerin durch die Finanzierung der Rettung des Planeten in 2010 Mehreinnahmen von 35 Millionen Euro erwirtschaftet. Damit dies aber nicht jeder mitbekommt, kündigt der Bundesumweltminister an, in den nächsten Jahren 350 Millionen Euro für den Schutz der Wälder bereitzustellen. Schade nur, dass auch dieses Geld mit bereits getätigten Zusagen verrechnet wird.

Tuesday, May 04, 2010 8:53:00 PM (W. Europe Daylight Time, UTC+02:00) #  Comments [0] | Trackback
# Monday, May 03, 2010

Gegen eine Subventionierung von Elektroautos

Die Bundesregierung erwägt bereits seit geraumer Zeit, die Markteinführung von Elektroautos in irgendeiner Form zu subventionieren. Und auch nicht zum ersten Mal wird diese Strategie als falsch eingestuft. So auch aktuell wieder im Rahmen des Elektromobilitätsgipfels der Bundesregierung. Experten warnen vor der einseitigen Förderung von Technologien. Vielmehr sei noch gar nicht klar, welche Art der Energieversorgung in zukünftigen Fahrzeugen verwendet wird. Lege sich die Bundesregierung nun auf ein Technologie fest, könnte sich dies später als Fehlentscheidung und damit als Hindernis für die deutschen Autobauer erweisen.

Als naheliegende Alternativ käme die breitere Streuung der Subventionen auf mehrere Technologien in Betracht. Doch auch mit einer Streuung wäre bereits eine Auswahl getroffen. Es ist daher sinnvoller, nicht die Einführung einer Technologie zu subventionieren, sondern die Erzeugung schädlicher Stoffe zu bestrafen. So schafft man einen breiten Anreiz, klimaschädliche Stoffe zu vermeiden, egal auf welche Weise. Dieser Ansatz wird bereits durch den Handel mit Emissionsrechten im großwirtschaftlichem Rahmen praktiziert, jedoch noch nicht für alle Emittenten und auch nicht in ausreichendem Umfang.

Denkt man diese Idee weiter, kommt man schnell an den Punkt, an dem jeder Autofahrer, jeder Spediteur und jeder Kapitän für seinen Kraftstoffverbrauch Emissionsrechte erwerben muss. Dies ist jedoch praktisch nur mit immensem Aufwand umzusetzen. Fluglinien hätten es dort wesentlich einfacher, aber es gibt bereits Bestrebungen, diese in den Emissionshandel einzubinden. Für die Kleinmengenabnehmer käme als Alternative die Abführung der Kosten für das Emissionsrecht beim Erwerb des Kraftstoffs in Form einer Emissionsrechtesteuer in Frage. Dabei handelt es sich um ein bereits für die Mineralölsteuer bewährtes System, was um einen zusätzlichen Nutzen erweitert wird. Wird weiterführend die Emissionsrechtesteuer auch noch mit der Schädlichkeit des Kraftstoffs gewichtet, hätte man außerdem eine nachvollziehbare Handhabe gegen z.B. die Verfeuerung von Schweröl in Schiffsmotoren und die damit einhergehende stärkere Belastung der Bevölkerung in Hafenregionen.

Mit den Mehreinnahmen aus dieser Emissionsrechtesteuer könnte nun die Entwicklung neuer Technologien gefördert werden, jedoch immer in Anbetracht der Nichtfokussierung. Es müssten keine Mittel von anderen Haushaltsposten abgezweigt werden, um die Subventionierung vorzunehmen, und die relative Verringerung des preislichen Abstands zwischen herkömmlichem und umweltschonendem Antrieb wäre trotzdem gegeben.

Monday, May 03, 2010 6:33:00 PM (W. Europe Daylight Time, UTC+02:00) #  Comments [0] | Trackback
# Sunday, May 02, 2010

ecosia, Krombacher und der WWF

Es gibt diverse Aktionen zur Rettung des Regenwalds. So rettet zum Beispiel Krombacher pro Kauf eines Kastens einen Quadratmeter der grünen Lunge des Planeten. Eine andere Aktion unterstützt die Suchmaschine ecosia, die mit der Einblendung von Werbung Geld verdient, welches dann anteilig gespendet wird.

Allen Aktionen gemein ist, dass der WWF als Organisation dahintersteht, die die Rettung des Regenwalds koordiniert. Doch ob der WWF als Retter im eigentlichen Sinne bezeichnet werden kann, ist auf den ersten Blick nicht ersichtlich. Hegen sich doch ob der Angaben zu den einzelnen Projekten einige Zweifel. Vergleicht man zum Beispiel die Regenwaldrettungsaktion von Krombacher mit der von ecosia, so fällt auf, dass die Firmen für die Rettung eins Quadratmeter Regenwaldes unterschiedlich viel zahlen müssen. Im Falle von Krombacher beläuft sich der Preis auf 0,04?/m², bei ecosia sollen es jedoch nur 0,0005?/m² sein. Glaubt man aber der Abrechnung von ecosia selbst, kommt man wieder auf den Betrag, den auch Krombacher für einen Quadratmeter entrichtet, nämlich 0,04?. Wenn man beim WWF direkt spendet, kostet der Schutz übrigens nur 0,0002?/m².

Wie diese Diskrepanz begründet ist, schilderte mir Constanze vom WWF. So ist es nicht der WWF allein, der sich um den Schutz eines Gebietes kümmert, sonder dies passiert immer in Verbindung mit mehreren, vor allem auch lokalen Organisationen und Behörden. Außerdem unterscheiden sich die Gebiete stark in ihrer Schutzbedürftigkeit und der durchzuführenden Maßnahmen. Auf Grund dieser lokalen Begebenheiten und vor allem auch wegen der unterschiedlichen Kosten für den Landerwerb in unterschiedlichen Gebieten kann es zu den oben geschilderten Diskrepanzen kommen. So liegt zum Beispiel das Gebiet, in welchem die Unterstützung von ecosia eingesetzt wird, im Juruena Nationalpark am Amazonas. Der dortige Einsatz vom WWF Deutschland ist nur ein Teil des großen Regenwaldschutzprojekts ARPA (Amazon Region Protected Areas).

Auch das Gebiet, welches durch den WWF-eigenen Spendenaufruf geschützt werden soll, liegt am Amazonas. Allerdings liegt Putumayo eben nicht im Juruena Nationalpark und erfordert auch sonst andere Schutzmaßnahmen. Dies führt dann dazu, dass bereits mit einem geringeren Einsatz ein bestimmter Bereich geschützt werden kann.

Der Vollständigkeit halber: Das Krombacher-Projekt schützt afrikanischen Regenwald. Dass dieser den gleichen "Preis" wie der Juruena-Regenwald hat, ist wohl eher Zufall.

Sunday, May 02, 2010 12:39:00 PM (W. Europe Daylight Time, UTC+02:00) #  Comments [0] | Trackback