Gestern wurde die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz im Bundestag beschlossen. Damit sinken zum 01.07.2010 die Einspeisevergütungen für Solaranlagen außerplanmäßig. Wurde die Einspeisevergütung in den Jahren 2004 bis 2007 noch um je 5% und in den Jahren 2008 und 2009 um ca. 10% verringert, so ist sie in diesem Jahr bereits einmal um ca. 10% gesenkt worden und soll nun noch einmal um ca. 16% sinken. Das summiert sich auf ca. 30% Verringerung allein in 2010 gegenüber 2009.
Die außerplanmäßige Senkung wird mit der günstigen Entwicklung auf dem Solarmarkt begründet. Betrachtet man die beschlossenen Änderungen jedoch genauer, scheinen weitere Gründe einen erheblichen Anteil an der Entscheidungsfindung zu haben.
Das Geld für die Einspeisevergütung, also die Vergütung der erzeugten Energie aus erneuerbaren Quellen, wird aus der EEG-Umlage bereitgestellt. Die EEG-Umlage ihrerseits wird allen Energieabnehmern in Deutschland pro kWh auf den normalen Erzeugerpreis aufgeschlagen. Für 2010 wird sie auf ca. 2 Cent prognostiziert. Diese Umlage ist also die Beteiligung aller Stromverbraucher an den Kosten der umweltverträglichen und nachhaltigen Energieerzeugung und resultiert aus der im EEG beschriebenen Ausgleichsvergütung.
Die EEG-Umlage ist den althergebrachten Energieversorgern jedoch ein Dorn im Auge, da sie deren billigen Kohle- und Atomstrom verteuert, gleichzeitig aber die erneuerbaren Energien wettbewerbsfähiger macht. Ein primäres Ziel der gestern beschlossenen Änderungen am EEG ist daher, die EEG-Umlage zu senken. Und dies wird auf zweierlei Art gemacht. Wie schon beschrieben, die Einspeisevergütung stark gesenkt, demgegenüber die Selbstverbrauchervergütung jedoch weniger stark. So sinkt zum Einen die nötige Umlage zur Deckung der Einspeise- und Selbstverbrauchervergütung, zum Anderen werden sich mehr Anlagenbetreiber für den Selbstverbrauch entscheiden, da dieser bessere Konditionen verspricht. Da die Selbstverbrauchervergütung aber geringer als die Einspeisevergütung ist, sinkt auch damit die EEG-Umlage.
Der notwendige Ausbau der erneuerbaren Energien wird also weg von den Stromrechnungen der Allgemeinheit auf die wenigen Schultern derjenigen übertragen, die ihrerseits für die Allgemeinheit in Vorleistung getreten sind und die Möglichkeit der umweltschonenden Energieerzeugung geschaffen haben. Zusätzlich wird der Ausbau der EEG weniger attraktiv, da die erwarteten Renditen sinken und der Return of Invest später eintritt. Durch die sinkende EEG-Umlage werden außerdem die herkömmlichen Energieträger wie Kohle und Atom wieder interessanter, da die Preisdifferenz zu den Erneuerbaren vergrößert wird. Umweltpolitisch ist der gestrige Beschluss daher ein Schritt in die falsche Richtung.
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