# Thursday, September 09, 2010

Der Förderfondsvertrag der Atomlobby

Herr Dr. Martin Schmitz brüstete sich ja kürzlich damit, den zuständigen Staatssekretär des nachts aus dem Bett geklingelt zu haben, damit dieser ihm seinen in alle Eile zusammengezimmerten Vertrag unterschreibe. Der Inhalt dieses Geheimvertrags war jedoch geheim, sodass niemand wusste, was die Regierung mit der Atomlobby ausgeheckt hatte. Nun liegt der Vertrag Greenpeace vor.

Der Vertrag beschäftigt sich mit den Regularien eines Förderfonds, in den die vier kernkraftwerksbetreibenden EVUs einzahlen sollen. Ziel des Fonds ist die Förderung einer nachhaltigen Energieversorgung.

Ab 2017 wird pro eingespeister MWh ein Betrag von 9 Euro fällig. Dieser Betrag ist an den Verbraucherpreisindex mit Basis 2005 gekoppelt. Auch ist er abhängig vom Preis des an der Strombörse gehandelten German Baseload Futures. Verlässt der Preis dieses Futures bestimmte Toleranzen, wird der Betrag ebenfalls angepasst.

In den Jahren 2011 und 2012 zahlen die großen Vier in Vorleistung 300 Mio. Euro, 2013 bis 2016 jeweils 200 Mio. Euro. Diese Beträge werden auf den ab 2017 zu leistenden Förderbeitrag angerechnet und sind nicht rückerstattbar. Allerdings muss der Betrag nur dann geleistet werden, wenn die Brennelementesteuer 2,3 Mrd. Euro p.a. nicht übersteigt. Alles darüber vermindert die Steuerlast im Folgejahr (maximal 2,3 Mrd. Euro), der gegebenenfalls darüber hinausgehende Restbetrag wird von den Vorausleistungen abgezogen.

Auch verringert sich der Förderbetrag, wenn die Investitionen, die nötig sind, ein Kraftwerk an neue Sicherheitsstandards anzupassen, 500 Mio. Euro überschreiten. Diese Klausel ist geschickt eingesetzt, da schon fast sicher ist, dass der Betrag überschritten wird. Im gleichen Kapitel ist ein Satz enthalten, der noch ungeheuerlicher ist:

Der Förderbeitrag mindert sich [..] wenn eine anderweitige Steuer, Abgabe oder sonstige Belastung eingeführt, begründet oder erhöht wird, durch die eine Zahlungspflicht im Zusammenhang mit dem Kernbrennstoffkreislauf (einschließlich Entsorgung) [..] begründet oder erhöht wird.

Kurz gesagt, sollten die großen Vier an der Beseitigung des Atommülls oder der Reinigung der Asse beteiligt werden, wird das vom Förderbeitrag abgezogen.

Das dieser Vertrag schnellstmöglich unterzeichnet sollte und der Öffentlichkeit vorenthalten werden sollte, versteht sich angesichts des Inhalts nur zu gut.

Thursday, September 09, 2010 5:38:00 PM (W. Europe Daylight Time, UTC+02:00) #  Comments [0] | Trackback
# Friday, August 27, 2010

Die Strohmänner der Energiewirtschaft

Vor einigen Tagen schalteten die großen vier Energiekonzerne eine ganzseitige Anzeige in mehreren deutschen Tageszeitungen. Im Kern ging es darum, mit geschickt formulierten Sätzen den Eindruck zu erwecken, eine Laufzeitverlängerung für deutsche Atomkraftwerke wäre unumgänglich. Andernfalls würde die Lebensgrundlage in Deutschland in Gefahr geraten.

Damit die vier Großen nicht der ungezügelten Polemik beschuldigt werden können, wurde der "Energiepolitische Appell" durch den eigens gegründeten Verein Energiezukunft für Deutschland e.V. i.G. herausgegeben. Der Vorstand des Vereins besteht jedoch aus dem Atomlobbyisten Manfred Haberzettel, gesteuert durch EnBW, dem durch E.ON versorgten Gerrit Riemer und Stephanie Schunck, die auf der Gehaltsliste von RWE zu finden ist. Somit hätte man gar nicht erst einen "Verein" gründen müssen, sondern hätte direkt die Namen der Konzerne unter den Aufruf setzen können.

Der Name allein ist schon eine Farce. Stößt er doch viele mittelständische Unternehmen und Stadtwerke vor den Kopf, die ihre getätigten Investitionen und teilweise auch ihre Existenz durch die Laufzeitverlängerung und die Lobbyarbeit der großen Vier bedroht sehen. Doch damit nicht genug. Um dem Appell einen Anstrich von Seriosität zu geben, ließen ihn die Energiekonzerne durch Strohmänner unterzeichnen. So wird ein breiter gesellschaftlicher Rückhalt simuliert.

Prominentes Mitglied der Strohmänner ist Oliver Bierhoff, ehemaliger Fußballprofi und nun Manager im DFB. Dessen Vater war jahrelang Vorstandsmitglied von RWE. Der DFB selbst ist allerdings von den Eskapaden Bierhoffs und der Atomwirtschaft nicht sehr begeistert. Klammheimlich wurde daraufhin der Titel Bierhoffs von "Manager der Fußball-Nationalmannschaft" zu "Fußball-Manager" geändert.

Der ehemalige Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens, Wolfgang Clement, unterzeichnete den Appell ebenfalls. Im Jahre 2002 hatte er als Mitglied des SPD-Bundesvorstands noch zusammen  mit Gerhard Schröder den Atomausstieg auf den Weg gebracht. Nun ist Herr Clement allerdings Mitglied des Aufsichtsrates der RWE Power AG und somit gegen den Atomausstieg. Von seiner Sachkenntnis konnte man sich am 27.08. bei Frank Plasberg in der Sendung "Hart aber fair" überzeugen. Wolle man Deutschland mit regenerativen Energien versorgen, müsse nach seiner Aussage die Nordsee derart mit Windkraftanlagen zugepflastert werden, dass eine Schifffahrt nicht mehr möglich sei. Auch Das Wattenmeer wäre dann zerstört, von Naturschutz könne keine Rede sein. Den Appell hat er übrigens nicht als Vorstandsvorsitzender der RWE Power AG, sondern als Ministerpräsident und Bundesminister a.D. unterzeichnet.

Wolfgang Hermann, der als Präsident der TU München den Appell unterzeichnet hat, unterschlägt seinen Aufsichtsratsposten bei der E.ON Energie AG.

Kurt Joachim Lauk, langjähriges Vorstandsmitglied der VEBA-AG (heute E.ON), unterzeichnet als Wirtschaftsrat der CDU.

Friedrich Merz, der als Rechtsanwalt unterzeichnet, sitzt im Verwaltungsrat von BASF Antwerpen N.V. BASF wird auch direkt durch den BDI-Vizepräsidenten Jürgen Hambrecht repräsentiert.

Neben Personen, die ihren Arbeitgeber ohne dessen Zustimmung als "unterstützende Organisation" angeben, und Personen, die ihre Verbindung zu den initiierenden Unternehmen unterschlagen, gibt es allerdings auch noch Personen, die als Unterzeichner geführt wurden, obwohl sie dem widersprochen haben. So geschehen mit dem Vorsitzenden der IG BCE, Michael Vassiliadis. Dieser entschied sich dazu, seinen Namen nicht für die Atomlobby herzugeben. Dies hinderte die Verantwortlichen jedoch nicht daran, Michael Vassiliadis trotzdem in der Unterstützerliste aufzuführen. Mittlerweile ist sein Name jedoch ohne weitere Hinweise von der Internetseite des Appells entfernt worden. Ganz im Gegensatz zu dessen Ersatz, Anne Lauvergeon von Areva. Die Gründerin des französischen Nuklearkonzerns wird explizit als nachträglich gewonnen Unterstützerin angepriesen.

Betrachtet man die Branchenzugehörigkeit der Unterzeichner, so fällt auf, dass diese nur einen kleinen Teilbereich der deutschen Wirtschaft vertreten. So ist die Energiewirtschaft, einige Chemiekonzerne und die Stahlwirtschaft vertreten, vornehmlich also energieintensive Wirtschaftszweige. Über allem schwebt der BDI als Lobbyvereinigung. Dagegen haben die innovativen Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus sowie der komplette Mittelstand sich nicht an der Aktion beteiligt. Schließlich ist der Anlagenbau weltweiter Innovationsführer der regenerativen Technologien, die das Potenzial haben, den großen Vier das Wasser abzugraben. Und der Mittelstand ist der Wirtschaftsbereich, der durch dezentrale Energiekonzepte immer stärker an der Vormachtstellung der Energiekonzerne nagt. Wenig verwunderlich also, dass sich dort keine Strohmänner rekrutieren ließen.

Friday, August 27, 2010 3:08:00 PM (W. Europe Daylight Time, UTC+02:00) #  Comments [0] | Trackback
# Saturday, July 31, 2010

Verantwortung für die Auswirkungen des eigenen Handelns

Jedem, der über die Auswirkungen seines eigenen Handelns nachdenkt und somit Verantwortung für sich und Andere übernimmt, sind die Inhalte hinter den folgenden Links wahrscheinlich bekannt. Allen Anderen sind sie wärmstens ans Herz gelegt:

Saturday, July 31, 2010 6:19:00 PM (W. Europe Daylight Time, UTC+02:00) #  Comments [0] | Trackback
# Tuesday, June 08, 2010

Regierung unterliegt Lobbyisten II

Nachtrag zum gestrigen Eintrag Regierung unterliegt Lobbyisten.

Rechnet man kurz nach, erkennt man, dass die geplante Brennelementesteuer am 15.05. eines jeden Jahres getilgt ist. Dieser Berechnung liegt die weithin anerkannte Faustregel zugrunde, dass ein abgeschriebenes Kernkraftwert pro Tag ca. 1 Mio. Euro gewinn erwirtschaftet. In Deutschland sind alle verbleibenden 17 KKW abgeschrieben. Das bedeutet, dass neben den 2,3 Mrd. Euro, die der Staat über die Brennelementesteuer abgreift, die vier großen Energiekonzerne ihrerseits ca. 4 Mrd. Euro einsacken. Vornehmlich lohnt sich die Brennelementesteuer also nicht für die Bürger, die die Kraftwerke über den Strompreis in den letzten Jahrzehnten bezahlt haben, sondern hauptsächlich für die Konzerne, die damit die notwendigen Investitionen in das marode Netz vermeiden wollen.

Mehr Informationen dazu in einem Feature des Deutschlandfunk: Energiepolitik auf dem Holzweg.

Telepolis berichtet darüber hinaus, dass bei der Brennelementesteuer noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Es scheint, dass die Lobbyisten bereits wieder im verdeckten mauscheln.

RWE -Chef Jürgen Großmann lehnte eine reine Abgabe ohne Mehrwert für die Betreiber mit den Worten: "Ich denke nicht, dass es eine neue Steuer geben sollte" ab. Und plädierte statt dessen für eine billigere "Umlage in die erneuerbaren Energien".

Diese Umlage könnte dann die konzerneigenen Windenergieparks subventionieren. Greenwashing in Reinkultur.

Auch die bereits gestern angesprochene Gefahr des Investitionsrückgangs thematisiert Telepolis:

Der deutsche Städtetag und die kommunalen Energieversorger warnten die Bundesregierung dagegen vor den Folgen längerer Laufzeiten. Denn die deutschen Stadtwerke planten zur Zeit Investitionen von 12,5 Mrd. Euro in moderne Kraftwerke. Wenn jetzt jedoch Atomstrom aus längst abgeschriebenen Kraftwerken den Markt überschwemme müssten sie möglicherweise ihre Pläne zurückziehen und eine Modernisierung der Netz und Erzeugerstrukturen verzögerte sich um Jahre.

Tuesday, June 08, 2010 5:46:00 AM (W. Europe Daylight Time, UTC+02:00) #  Comments [0] | Trackback
# Sunday, May 23, 2010

Der Sonnenkraftwerker der Zukunft

Zum 01.07.2010 sollen sich zum zweiten Mal im Jahr 2010 die Vergütungssätze für die Einspeisung von erneuerbaren Energien in das allgemeine Stromnetz ändern. Dies sieht ein Gesetzesentwurf vor, der am 06.05.2010 vom Bundestag beschlossen wurde und nun dem Bundesrat übergeben wurde. Der Bundesrat wird sich in seiner nächsten Sitzung am 04.06.2010 unter Tagesordnungspunkt 3 mit dem Vorschlag befassen und ihn aller Voraussicht nach auch annehmen.

Was bleibt gleich

Doch was ändert sich dadurch für Otto-Normalerzeuger? Prinzipiell gilt im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG), dass eine Photovoltaikanlage 20 Jahre mit dem Satz vergütet wird, der zu dem Zeitpunkt galt, als die Anlage ans Netz ging. Wer also seine Anlage noch im Dezember 2009 ans öffentliche Stromnetz angeschlossen hat, hat sich damit für 20 Jahre die Vergütung des Jahres 2009 gesichert. Auch nach dem 01. Juni wird sich an der Dauer der Einspeisevergütung nichts ändern. Damit einher geht auch zukünftig Planungssicherheit für alle, die mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage liebäugeln.

Was ändert sich

Ändern werden sich hingegen die Vergütungssätze, also die Preise, die man für eine ins öffentliche Netz eingespeiste kWh bekommt. Begründet wird dies mit den gesunkenen Investitionskosten. Die Hersteller konnten durch bessere und produktivere Fertigungsprozesse sowie gesteigerte Produktionskapazitäten die Preise für Module und Wechselrichter senken. Auch  die gestiegene Marktmacht der Anbieter aus Fernost wirkt sich für den Verbraucher positiv auf die Preise aus. Auf diese Marktveränderungen reagierend sinken somit die Einspeisevergütungen um ca. 16%. Dies schmälert somit auch die mögliche Rendite, die mit der Investition in eine Anlage erzielt werden kann und damit auch deren Attraktivität als Investitionsobjekt.

Als gewollter Nebeneffekt soll die Gesetzesänderung den Eigenverbrauch steigern. Dies wird damit erreicht, dass der Preis pro kWh selbst verbrauchtem Strom weniger stark sinkt als der Preis für eingespeisten Strom. Zusätzlich werden hohe Selbstverbraucheranteile extra vergütet, es wird also eine gestaffelte Vergütung eingeführt. Bis zu einem Selbstverbraucheranteil von 30% des erzeugten Stroms wird eine Vergütung von 16,5 Cent/kWh fällig, ab 30% steigt die Vergütung auf 20,88 Cent/kWh. Addiert man dazu noch den Preis einer kWh aus dem öffentlichen Netz, die man in Fall des Selbstverbrauchs ja nicht abnehmen musste, kommt man auf Summen von bis zu 44 Cent/kWh. Dieser Satz liegt damit weit über den 32,88 Cent/kWh, die man bestenfalls bei der Einspeisung ins öffentliche Netz erzielen kann.

Mit dem Anreiz zum Selbstverbrauch und den damit erhofften sinkenden oder weniger stark steigenden Einspeisemengen wird zum einen das öffentliche Stromnetz von den dezentralen, schwankenden und unregelmäßigen Einspeisungen der erneuerbaren Energien entlastet. Zum anderen wird nicht eingespeister Strom auch nicht in der Berechnung der EEG-Umlage berücksichtigt. Somit sinkt das Umlagevolumen, was sich positiv auf den Energiepreis aus fossilen Energieträgern auswirkt.

Diese Entwicklung hin zum Selbstverbrauch erschwert jedoch die Nutzung von Photovoltaikanlagen als Investitionsobjekt. Vielen privatwirtschaftliche Unternehmungen und Genossenschaften wird damit das primäre Betätigungsfeld entzogen. Vielmehr werden sie vor die Herausforderung gestellt, selbst zum Energieanbieter zu werden. Dies kann zum einen durch die Installation von Anlagen direkt beim zukünftigen Verbraucher geschehen. In diesem Fall würde auch die Abrechnung direkt mit dem jeweiligen Verbraucher durchgeführt. Zum anderen könnte der erzeugte Strom jedoch auch über das öffentliche Netz an die Kunden verteilt werden. Dies ist abrechnungstechnisch etwas aufwändiger, da Erzeugung und Nachfrage in Einklang gebracht werden müssen.  Auch die Durchleitung des Stroms durch das öffentliche Netz muss wird im Zuge der Netznutzung vergütet werden. Dies wirkt sich wiederum auf die Preisgestaltung aus. Fest steht jedoch, dass die Marktteilnahme für kleine, lokale Erzeuger nicht einfacher wird.

Modulhersteller

Zusätzlich zu Auswirkungen auf den privaten oder privatwirtschaftlichen Kraftwerker wirkt sich die Gesetzesänderung noch auf andere Parteien des Solarsektors aus. Der Preisdruck auf deutsche Hersteller von Solarequipment wird gesteigert, da durch die sinkenden Einspeisevergütungen die Rendite durch sinkende Investitionskosten erhalten bleiben muss. Andernfalls würden keine Investitionen mehr getätigt. Die niedrigen Preise sind jedoch mehrheitlich auf die verstärkte Marktteilnahme der asiatischen Hersteller zurückzuführen. Deutsche Hersteller müssen somit mit stärkerer Konkurrenz rechnen.

Anlagenbauer

Auch die Anlagenbauer werden durch das Gesetz betroffen sein. Durch die kurzfristige Änderung (die Gesetzesinitiative wurde am 23. März diesen Jahres eingereicht) entsteht aktuell eine immense Nachfrage, um sich noch den erhöhten Vergütungssatz zu sichern. Dies treibt die Preise pro kWp (Kilowatt Peak) in schwindelerregende Höhen und schmälert wieder den Investitionsanreiz. Teilweise können auch Anlagen nicht realisiert werden, da Module oder Wechselrichter nicht mehr vorrätig sind und kurzfristig nicht beschafft werden können. Die Anlagenbauer selbst hatten mit dieser Nachfrageerhöhung jedoch erst zum Jahresende gerechnet, und dann auch nicht in diesem Ausmaß. So haben sie aktuell ausstehende Bestellungen für Module, Wechselrichter und Zubehör, die erst im 3. Quartal geliefert werden. Jedoch ist aktuell noch nicht abzusehen, wie sich der Markt nach dem 01. Juli entwickelt. Es ist daher auch nicht ausgeschlossen, dass der ein oder andere Anlagenbauer der Marktentwicklung nachgeben und seine Geschäftstätigkeit einstellen muss. Diese Marktkorrekturen sind in der Gesetzesinitiative bereits genannt und werden in Kauf genommen.

Hintergründige Betrachtung

Schaut man sich die möglichen Auswirkungen an, so fällt auf, dass oftmals die großen Energieerzeuger und Netzbetreiber von den Maßnahmen profitieren. Die EEG-Umlage steigt weniger stark oder sinkt sogar und wirkt sich somit positiv auf den Strompreis der fossilen Energieträger aus. Die Netzeinspeisung geht zurück oder steigt langsamer, wodurch der Druck sinkt, die Netze für die dezentrale Energieerzeugung schnell fit zu machen. Die Marktteilnahme für alternative Anbieter wird erschwert. Alles in allem also eine Gesetzesänderung, die in die Zeit der Laufzeitverlängerungen passt.

Sunday, May 23, 2010 10:40:00 AM (W. Europe Daylight Time, UTC+02:00) #  Comments [0] | Trackback
# Friday, May 07, 2010

Die Klimakanzlerin stutzt das Vorzeigegesetz

Gestern wurde die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz im Bundestag beschlossen. Damit sinken zum 01.07.2010 die Einspeisevergütungen für Solaranlagen außerplanmäßig. Wurde die Einspeisevergütung in den Jahren 2004 bis 2007 noch um je 5% und in den Jahren 2008 und 2009 um ca. 10% verringert, so ist sie in diesem Jahr bereits einmal um ca. 10% gesenkt worden und soll nun noch einmal um ca. 16% sinken. Das summiert sich auf ca. 30% Verringerung allein in 2010 gegenüber 2009.

Die außerplanmäßige Senkung wird mit der günstigen Entwicklung auf dem Solarmarkt begründet. Betrachtet man die beschlossenen Änderungen jedoch genauer, scheinen weitere Gründe einen erheblichen Anteil an der Entscheidungsfindung zu haben.

Das Geld für die Einspeisevergütung, also die Vergütung der erzeugten Energie aus erneuerbaren Quellen, wird aus der EEG-Umlage bereitgestellt. Die EEG-Umlage ihrerseits wird allen Energieabnehmern in Deutschland pro kWh auf den normalen Erzeugerpreis aufgeschlagen. Für 2010 wird sie auf ca. 2 Cent prognostiziert. Diese Umlage ist also die Beteiligung aller Stromverbraucher an den Kosten der umweltverträglichen und nachhaltigen Energieerzeugung und resultiert aus der im EEG beschriebenen Ausgleichsvergütung.

Die EEG-Umlage ist den althergebrachten Energieversorgern jedoch ein Dorn im Auge, da sie deren billigen Kohle- und Atomstrom verteuert, gleichzeitig aber die erneuerbaren Energien wettbewerbsfähiger macht. Ein primäres Ziel der gestern beschlossenen Änderungen am EEG ist daher, die EEG-Umlage zu senken. Und dies wird auf zweierlei Art gemacht. Wie schon beschrieben, die Einspeisevergütung stark gesenkt, demgegenüber die Selbstverbrauchervergütung jedoch weniger stark. So sinkt zum Einen die nötige Umlage zur Deckung der Einspeise- und Selbstverbrauchervergütung, zum Anderen werden sich mehr Anlagenbetreiber für den Selbstverbrauch entscheiden, da dieser bessere Konditionen verspricht. Da die Selbstverbrauchervergütung aber geringer als die Einspeisevergütung ist, sinkt auch damit die EEG-Umlage.

Der notwendige Ausbau der erneuerbaren Energien wird also weg von den Stromrechnungen der Allgemeinheit auf die wenigen Schultern derjenigen übertragen, die ihrerseits für die Allgemeinheit in Vorleistung getreten sind und die Möglichkeit der umweltschonenden Energieerzeugung geschaffen haben. Zusätzlich wird der Ausbau der EEG weniger attraktiv, da die erwarteten Renditen sinken und der Return of Invest später eintritt. Durch die sinkende EEG-Umlage werden außerdem die herkömmlichen Energieträger wie Kohle und Atom wieder interessanter, da die Preisdifferenz zu den Erneuerbaren vergrößert wird. Umweltpolitisch ist der gestrige Beschluss daher ein Schritt in die falsche Richtung.

Friday, May 07, 2010 9:11:00 PM (W. Europe Daylight Time, UTC+02:00) #  Comments [0] | Trackback