Zum 01.07.2010 sollen sich zum zweiten Mal im Jahr 2010 die Vergütungssätze für die Einspeisung von erneuerbaren Energien in das allgemeine Stromnetz ändern. Dies sieht ein Gesetzesentwurf vor, der am 06.05.2010 vom Bundestag beschlossen wurde und nun dem Bundesrat übergeben wurde. Der Bundesrat wird sich in seiner nächsten Sitzung am 04.06.2010 unter Tagesordnungspunkt 3 mit dem Vorschlag befassen und ihn aller Voraussicht nach auch annehmen.
Was bleibt gleich
Doch was ändert sich dadurch für Otto-Normalerzeuger? Prinzipiell gilt im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG), dass eine Photovoltaikanlage 20 Jahre mit dem Satz vergütet wird, der zu dem Zeitpunkt galt, als die Anlage ans Netz ging. Wer also seine Anlage noch im Dezember 2009 ans öffentliche Stromnetz angeschlossen hat, hat sich damit für 20 Jahre die Vergütung des Jahres 2009 gesichert. Auch nach dem 01. Juni wird sich an der Dauer der Einspeisevergütung nichts ändern. Damit einher geht auch zukünftig Planungssicherheit für alle, die mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage liebäugeln.
Was ändert sich
Ändern werden sich hingegen die Vergütungssätze, also die Preise, die man für eine ins öffentliche Netz eingespeiste kWh bekommt. Begründet wird dies mit den gesunkenen Investitionskosten. Die Hersteller konnten durch bessere und produktivere Fertigungsprozesse sowie gesteigerte Produktionskapazitäten die Preise für Module und Wechselrichter senken. Auch die gestiegene Marktmacht der Anbieter aus Fernost wirkt sich für den Verbraucher positiv auf die Preise aus. Auf diese Marktveränderungen reagierend sinken somit die Einspeisevergütungen um ca. 16%. Dies schmälert somit auch die mögliche Rendite, die mit der Investition in eine Anlage erzielt werden kann und damit auch deren Attraktivität als Investitionsobjekt.
Als gewollter Nebeneffekt soll die Gesetzesänderung den Eigenverbrauch steigern. Dies wird damit erreicht, dass der Preis pro kWh selbst verbrauchtem Strom weniger stark sinkt als der Preis für eingespeisten Strom. Zusätzlich werden hohe Selbstverbraucheranteile extra vergütet, es wird also eine gestaffelte Vergütung eingeführt. Bis zu einem Selbstverbraucheranteil von 30% des erzeugten Stroms wird eine Vergütung von 16,5 Cent/kWh fällig, ab 30% steigt die Vergütung auf 20,88 Cent/kWh. Addiert man dazu noch den Preis einer kWh aus dem öffentlichen Netz, die man in Fall des Selbstverbrauchs ja nicht abnehmen musste, kommt man auf Summen von bis zu 44 Cent/kWh. Dieser Satz liegt damit weit über den 32,88 Cent/kWh, die man bestenfalls bei der Einspeisung ins öffentliche Netz erzielen kann.
Mit dem Anreiz zum Selbstverbrauch und den damit erhofften sinkenden oder weniger stark steigenden Einspeisemengen wird zum einen das öffentliche Stromnetz von den dezentralen, schwankenden und unregelmäßigen Einspeisungen der erneuerbaren Energien entlastet. Zum anderen wird nicht eingespeister Strom auch nicht in der Berechnung der EEG-Umlage berücksichtigt. Somit sinkt das Umlagevolumen, was sich positiv auf den Energiepreis aus fossilen Energieträgern auswirkt.
Diese Entwicklung hin zum Selbstverbrauch erschwert jedoch die Nutzung von Photovoltaikanlagen als Investitionsobjekt. Vielen privatwirtschaftliche Unternehmungen und Genossenschaften wird damit das primäre Betätigungsfeld entzogen. Vielmehr werden sie vor die Herausforderung gestellt, selbst zum Energieanbieter zu werden. Dies kann zum einen durch die Installation von Anlagen direkt beim zukünftigen Verbraucher geschehen. In diesem Fall würde auch die Abrechnung direkt mit dem jeweiligen Verbraucher durchgeführt. Zum anderen könnte der erzeugte Strom jedoch auch über das öffentliche Netz an die Kunden verteilt werden. Dies ist abrechnungstechnisch etwas aufwändiger, da Erzeugung und Nachfrage in Einklang gebracht werden müssen. Auch die Durchleitung des Stroms durch das öffentliche Netz muss wird im Zuge der Netznutzung vergütet werden. Dies wirkt sich wiederum auf die Preisgestaltung aus. Fest steht jedoch, dass die Marktteilnahme für kleine, lokale Erzeuger nicht einfacher wird.
Modulhersteller
Zusätzlich zu Auswirkungen auf den privaten oder privatwirtschaftlichen Kraftwerker wirkt sich die Gesetzesänderung noch auf andere Parteien des Solarsektors aus. Der Preisdruck auf deutsche Hersteller von Solarequipment wird gesteigert, da durch die sinkenden Einspeisevergütungen die Rendite durch sinkende Investitionskosten erhalten bleiben muss. Andernfalls würden keine Investitionen mehr getätigt. Die niedrigen Preise sind jedoch mehrheitlich auf die verstärkte Marktteilnahme der asiatischen Hersteller zurückzuführen. Deutsche Hersteller müssen somit mit stärkerer Konkurrenz rechnen.
Anlagenbauer
Auch die Anlagenbauer werden durch das Gesetz betroffen sein. Durch die kurzfristige Änderung (die Gesetzesinitiative wurde am 23. März diesen Jahres eingereicht) entsteht aktuell eine immense Nachfrage, um sich noch den erhöhten Vergütungssatz zu sichern. Dies treibt die Preise pro kWp (Kilowatt Peak) in schwindelerregende Höhen und schmälert wieder den Investitionsanreiz. Teilweise können auch Anlagen nicht realisiert werden, da Module oder Wechselrichter nicht mehr vorrätig sind und kurzfristig nicht beschafft werden können. Die Anlagenbauer selbst hatten mit dieser Nachfrageerhöhung jedoch erst zum Jahresende gerechnet, und dann auch nicht in diesem Ausmaß. So haben sie aktuell ausstehende Bestellungen für Module, Wechselrichter und Zubehör, die erst im 3. Quartal geliefert werden. Jedoch ist aktuell noch nicht abzusehen, wie sich der Markt nach dem 01. Juli entwickelt. Es ist daher auch nicht ausgeschlossen, dass der ein oder andere Anlagenbauer der Marktentwicklung nachgeben und seine Geschäftstätigkeit einstellen muss. Diese Marktkorrekturen sind in der Gesetzesinitiative bereits genannt und werden in Kauf genommen.
Hintergründige Betrachtung
Schaut man sich die möglichen Auswirkungen an, so fällt auf, dass oftmals die großen Energieerzeuger und Netzbetreiber von den Maßnahmen profitieren. Die EEG-Umlage steigt weniger stark oder sinkt sogar und wirkt sich somit positiv auf den Strompreis der fossilen Energieträger aus. Die Netzeinspeisung geht zurück oder steigt langsamer, wodurch der Druck sinkt, die Netze für die dezentrale Energieerzeugung schnell fit zu machen. Die Marktteilnahme für alternative Anbieter wird erschwert. Alles in allem also eine Gesetzesänderung, die in die Zeit der Laufzeitverlängerungen passt.