# Saturday, December 11, 2010

Der Klimaleugner, das lustige Wesen

Manchmal denke ich, dass die Leugner des Klimawandels, verkürzt auch Klimaleugner genannt, doch auch nur putzige Wesen sind, die es eigentlich zu erhalten gilt. Wer sollte uns sonst mit solch amüsanten Wortwechseln beglücken? Einen sehr netten möchte ich hier kurz nachzeichnen.

Der Aufhänger

In Tweetdeck rollte mal wieder das Icon der Klimaleugnerin _JennyGer_ in der Spalte Klimawandel an mit vorüber. Da sie mir schon vor einigen Tagen aufgefallen war, las ich ihren Tweet. Dieses Mal hatte sie den Aufmacher des Focus Nr. 48/2010, in dem eventuelle positive Effekte des Klimawandels thematisiert werden, als Bestätigung ihrer Meinung ausgemacht:

_JennyGer_: Umdenken: Wieso die globale Erwärmung gut für uns ist

Mit diesem Tweet verlinkte sie auf den Teaser zum Titelthema auf der Focus-Webseite. Meine Aufmerksamkeit war geweckt.

Das Thema

Da sie diese Statements unter dem Deckmantel der Piratenpartei abgibt (sie führt das schwarze Piratensegel in ihrem Profilbild), fragte auch kurzerhand jemand, wie denn die allgemeine Meinung der Piraten zu diesem Thema sei. _JennyGer_ legte verschärfend nach:

_JennyGer_: Im Ernst, wie stehen die #Piraten zum bisher extrem teuren aber folgenlosen Klimawandel ?

Damit begab sie sich auf Glatteis. Wie teuer war denn der Klimawandel bisher? Diese Frage abschließend zu beantworten ist unmöglich. Beispielweise kennt man zur Zeit weder den Wert des Biosystems an sich noch die bisherigen Folgen des Klimawandels auf ebendiesen Wert. Und dies ist nur ein Grund, warum die Kosten des Klimawandels nicht bekannt sind. Aber es gibt trotzdem Leute, die genaue Zahlen kennen:

_JennyGer_: er kostet global 800 Mrd EUR pro Jahr - das wäre ca. 1 Essen täglich für jedes "arme" Kind

Das ist erst einmal eine Behauptung. Nun muss sie verifiziert werden. Woher stammt diese Zahl?

_JennyGer_: mal irgendwo gelesen. keine ahnung obs stimmt.

Damit sie bei der nächsten Diskussionsrunde mit etwas mehr Fachwissen antreten kann, verwies ich sie auf den vielzitierten und auch vieldiskutierten Stern-Report. Und nun begann der eigentlich lustige Teil der Diskussion:

_JennyGer_: ich mag den Stern nicht lol - die schreiben immer nur was die Regierung diktiert - bevorzuge den Focus

Ich hatte den Stern-Report stillschweigend als bekannt vorausgesetzt, schließlich ist es eine der wichtigsten und umfangreichsten ökonomischen Studien zu diesem Thema. Ich wies darauf hin, dass es hier nicht um die deutsche Zeitschrift Stern, sondern um den britischen Ökonom Sir Nicholas Stern, ehemaliger Chefökonom der Weltbank und Vorsitzenden des volkswirtschaftlichen Dienstes der britischen Regierung. Die Antwort kam prompt:

_JennyGer_: Ich glaube Wissenschaftlern mehr als einem Angehörigen einer Regierung

Sir Stern ist tatsächlich Angehöriger der britischen Administration. Aber eben als Vorsitzender des volkswirtschaftlichen Dienstes. Er ist aber auch Professor an der London School of Economics. Man könnte ihn also durchaus Wissenschaftler nennen. Allerdings war wohl nun die Faktenlage zu erdrückend, sodass _JennyGer_ schweigend die Diskussion beendete. Vor dem Hintergrund eines ebenfalls in dieser Diskussion getätigten Tweets sehr vielsagend:

_JennyGer_: "Meinungsvielfalt" heißt doch auch, dass man Kritikern zuhört, die nicht dem politischen IPPC angehören?

Damit meint sie wirklich nur, dass man Kritikern zuhören soll. Wissenschaftlern außerhalb des IPCC, welche den Klimawandel bestätigen oder zumindest nicht leugnen, wie Sir Stern es einer ist, müssen die Klimaleugner wohl nicht zuhören.

Resümee

Ich habe mich oft gefragt, ob es sinnvoll ist, sich mit Leugnern des Klimawandels anzulegen, da sie oftmals die Fakten einfach nicht anerkennen. Es gibt ja mittlerweile immer mehr Klimaforscher, die die Meinung vertreten, ein Dialog mit den Leugnern wäre nicht möglich, da sie einfach nicht für Argumente zugänglich sind und den wissenschaftlichen Diskurs als Scharlatanerie und Marionettentheater abtun. Ich kann durchaus verstehen, dass der ein oder andere Wissenschaftler in einem solchen Kampf gegen Windmühlen irgendwann den Antrieb verliert. Jedoch denke ich, wenn schon nicht die Leugner von der wissenschaftlichen Evidenz zu überzeugen sind, so sollten doch zumindest den Argumenten der Leugner die Fakten entgegengesetzt werden. Oftmals lohnt es sich, da nur dadurch offensichtlich wird, wie wenig die Leugner tatsächlich von dem Themenkomplex wissen.

Saturday, December 11, 2010 11:36:00 PM (W. Europe Standard Time, UTC+01:00) #  Comments [1] | Trackback
# Thursday, September 09, 2010

Der Förderfondsvertrag der Atomlobby

Herr Dr. Martin Schmitz brüstete sich ja kürzlich damit, den zuständigen Staatssekretär des nachts aus dem Bett geklingelt zu haben, damit dieser ihm seinen in alle Eile zusammengezimmerten Vertrag unterschreibe. Der Inhalt dieses Geheimvertrags war jedoch geheim, sodass niemand wusste, was die Regierung mit der Atomlobby ausgeheckt hatte. Nun liegt der Vertrag Greenpeace vor.

Der Vertrag beschäftigt sich mit den Regularien eines Förderfonds, in den die vier kernkraftwerksbetreibenden EVUs einzahlen sollen. Ziel des Fonds ist die Förderung einer nachhaltigen Energieversorgung.

Ab 2017 wird pro eingespeister MWh ein Betrag von 9 Euro fällig. Dieser Betrag ist an den Verbraucherpreisindex mit Basis 2005 gekoppelt. Auch ist er abhängig vom Preis des an der Strombörse gehandelten German Baseload Futures. Verlässt der Preis dieses Futures bestimmte Toleranzen, wird der Betrag ebenfalls angepasst.

In den Jahren 2011 und 2012 zahlen die großen Vier in Vorleistung 300 Mio. Euro, 2013 bis 2016 jeweils 200 Mio. Euro. Diese Beträge werden auf den ab 2017 zu leistenden Förderbeitrag angerechnet und sind nicht rückerstattbar. Allerdings muss der Betrag nur dann geleistet werden, wenn die Brennelementesteuer 2,3 Mrd. Euro p.a. nicht übersteigt. Alles darüber vermindert die Steuerlast im Folgejahr (maximal 2,3 Mrd. Euro), der gegebenenfalls darüber hinausgehende Restbetrag wird von den Vorausleistungen abgezogen.

Auch verringert sich der Förderbetrag, wenn die Investitionen, die nötig sind, ein Kraftwerk an neue Sicherheitsstandards anzupassen, 500 Mio. Euro überschreiten. Diese Klausel ist geschickt eingesetzt, da schon fast sicher ist, dass der Betrag überschritten wird. Im gleichen Kapitel ist ein Satz enthalten, der noch ungeheuerlicher ist:

Der Förderbeitrag mindert sich [..] wenn eine anderweitige Steuer, Abgabe oder sonstige Belastung eingeführt, begründet oder erhöht wird, durch die eine Zahlungspflicht im Zusammenhang mit dem Kernbrennstoffkreislauf (einschließlich Entsorgung) [..] begründet oder erhöht wird.

Kurz gesagt, sollten die großen Vier an der Beseitigung des Atommülls oder der Reinigung der Asse beteiligt werden, wird das vom Förderbeitrag abgezogen.

Das dieser Vertrag schnellstmöglich unterzeichnet sollte und der Öffentlichkeit vorenthalten werden sollte, versteht sich angesichts des Inhalts nur zu gut.

Thursday, September 09, 2010 5:38:00 PM (W. Europe Daylight Time, UTC+02:00) #  Comments [0] | Trackback
# Friday, August 27, 2010

Die Strohmänner der Energiewirtschaft

Vor einigen Tagen schalteten die großen vier Energiekonzerne eine ganzseitige Anzeige in mehreren deutschen Tageszeitungen. Im Kern ging es darum, mit geschickt formulierten Sätzen den Eindruck zu erwecken, eine Laufzeitverlängerung für deutsche Atomkraftwerke wäre unumgänglich. Andernfalls würde die Lebensgrundlage in Deutschland in Gefahr geraten.

Damit die vier Großen nicht der ungezügelten Polemik beschuldigt werden können, wurde der "Energiepolitische Appell" durch den eigens gegründeten Verein Energiezukunft für Deutschland e.V. i.G. herausgegeben. Der Vorstand des Vereins besteht jedoch aus dem Atomlobbyisten Manfred Haberzettel, gesteuert durch EnBW, dem durch E.ON versorgten Gerrit Riemer und Stephanie Schunck, die auf der Gehaltsliste von RWE zu finden ist. Somit hätte man gar nicht erst einen "Verein" gründen müssen, sondern hätte direkt die Namen der Konzerne unter den Aufruf setzen können.

Der Name allein ist schon eine Farce. Stößt er doch viele mittelständische Unternehmen und Stadtwerke vor den Kopf, die ihre getätigten Investitionen und teilweise auch ihre Existenz durch die Laufzeitverlängerung und die Lobbyarbeit der großen Vier bedroht sehen. Doch damit nicht genug. Um dem Appell einen Anstrich von Seriosität zu geben, ließen ihn die Energiekonzerne durch Strohmänner unterzeichnen. So wird ein breiter gesellschaftlicher Rückhalt simuliert.

Prominentes Mitglied der Strohmänner ist Oliver Bierhoff, ehemaliger Fußballprofi und nun Manager im DFB. Dessen Vater war jahrelang Vorstandsmitglied von RWE. Der DFB selbst ist allerdings von den Eskapaden Bierhoffs und der Atomwirtschaft nicht sehr begeistert. Klammheimlich wurde daraufhin der Titel Bierhoffs von "Manager der Fußball-Nationalmannschaft" zu "Fußball-Manager" geändert.

Der ehemalige Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens, Wolfgang Clement, unterzeichnete den Appell ebenfalls. Im Jahre 2002 hatte er als Mitglied des SPD-Bundesvorstands noch zusammen  mit Gerhard Schröder den Atomausstieg auf den Weg gebracht. Nun ist Herr Clement allerdings Mitglied des Aufsichtsrates der RWE Power AG und somit gegen den Atomausstieg. Von seiner Sachkenntnis konnte man sich am 27.08. bei Frank Plasberg in der Sendung "Hart aber fair" überzeugen. Wolle man Deutschland mit regenerativen Energien versorgen, müsse nach seiner Aussage die Nordsee derart mit Windkraftanlagen zugepflastert werden, dass eine Schifffahrt nicht mehr möglich sei. Auch Das Wattenmeer wäre dann zerstört, von Naturschutz könne keine Rede sein. Den Appell hat er übrigens nicht als Vorstandsvorsitzender der RWE Power AG, sondern als Ministerpräsident und Bundesminister a.D. unterzeichnet.

Wolfgang Hermann, der als Präsident der TU München den Appell unterzeichnet hat, unterschlägt seinen Aufsichtsratsposten bei der E.ON Energie AG.

Kurt Joachim Lauk, langjähriges Vorstandsmitglied der VEBA-AG (heute E.ON), unterzeichnet als Wirtschaftsrat der CDU.

Friedrich Merz, der als Rechtsanwalt unterzeichnet, sitzt im Verwaltungsrat von BASF Antwerpen N.V. BASF wird auch direkt durch den BDI-Vizepräsidenten Jürgen Hambrecht repräsentiert.

Neben Personen, die ihren Arbeitgeber ohne dessen Zustimmung als "unterstützende Organisation" angeben, und Personen, die ihre Verbindung zu den initiierenden Unternehmen unterschlagen, gibt es allerdings auch noch Personen, die als Unterzeichner geführt wurden, obwohl sie dem widersprochen haben. So geschehen mit dem Vorsitzenden der IG BCE, Michael Vassiliadis. Dieser entschied sich dazu, seinen Namen nicht für die Atomlobby herzugeben. Dies hinderte die Verantwortlichen jedoch nicht daran, Michael Vassiliadis trotzdem in der Unterstützerliste aufzuführen. Mittlerweile ist sein Name jedoch ohne weitere Hinweise von der Internetseite des Appells entfernt worden. Ganz im Gegensatz zu dessen Ersatz, Anne Lauvergeon von Areva. Die Gründerin des französischen Nuklearkonzerns wird explizit als nachträglich gewonnen Unterstützerin angepriesen.

Betrachtet man die Branchenzugehörigkeit der Unterzeichner, so fällt auf, dass diese nur einen kleinen Teilbereich der deutschen Wirtschaft vertreten. So ist die Energiewirtschaft, einige Chemiekonzerne und die Stahlwirtschaft vertreten, vornehmlich also energieintensive Wirtschaftszweige. Über allem schwebt der BDI als Lobbyvereinigung. Dagegen haben die innovativen Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus sowie der komplette Mittelstand sich nicht an der Aktion beteiligt. Schließlich ist der Anlagenbau weltweiter Innovationsführer der regenerativen Technologien, die das Potenzial haben, den großen Vier das Wasser abzugraben. Und der Mittelstand ist der Wirtschaftsbereich, der durch dezentrale Energiekonzepte immer stärker an der Vormachtstellung der Energiekonzerne nagt. Wenig verwunderlich also, dass sich dort keine Strohmänner rekrutieren ließen.

Friday, August 27, 2010 3:08:00 PM (W. Europe Daylight Time, UTC+02:00) #  Comments [0] | Trackback
# Tuesday, August 03, 2010

Methanisierung von CCS-Abfällen

In meinem letzten Beitrag habe ich die Kohlenstoffdioxidabscheidung von Kraftwerken als Quelle für die Methanisierung genannt. Dort spricht weiterhin nichts gegen, jedoch einen Nachsatz muss ich korrigieren und damit wird die komplette Aussage in Frage gestellt.

Damit würde bei der viel diskutierte Technologie der heikelste Teil, die Einlagerung des Kohlenstoffdioxid, entfallen.

Dies ist leider nicht der Fall, da das eingespeiste Erdgas für gewöhnlich verbrannt und damit der Kohlenstoff zu Kohlenstoffdioxid reagiert wird. Würde nun der CCS-Abfall für die Methanisierung verwendet, wäre dies nichts weiter als eine Verzögerung der Freisetzung in die Atmosphäre. Dabei wurde aber das CO2 gerade mit der Intention abgeschieden, es einzulagern. CCS fällt somit als Lieferant für das benötigte CO2 aus.

Tuesday, August 03, 2010 7:44:00 PM (W. Europe Daylight Time, UTC+02:00) #  Comments [0] | Trackback
# Monday, June 07, 2010

Regierung unterliegt Lobbyisten: Keine Klimarettung

In der gestrigen Klausurtagung im Kanzleramt wurde ein Sparpaket von 51 Milliarden Euro bis 2016 beschlossen. Darin ist unter anderem der Posten Brennelementesteuer mit 2,3 Milliarden Euro jährlich enthalten. Die Brennelementesteuer ist der Versuch der Bundesregierung, die Gewinne der Energiekonzerne aus den Laufzeitverlängerungen der Kernkraftwerke abzuschöpfen. Diese sind bereits seit Jahren abgeschrieben. Kernreaktoren werden mit der Verlängerung der Laufzeiten zu Gelddruckmaschinen für die Konzerne, deren Abfall auf Kosten der Gesellschaft entsorgt werden muss.

In Anbetracht des aktuellen Sparzwangs wird die kernkraftfreundliche Bundesregierung nicht auf die 14 Milliarden Euro bis 2016 verzichten. Investitionsabsichten in erneuerbare Energien werden somit für lange Zeit im Keim erstickt. Sinkende Einspeisevergütungen können die Differenz zum unschlagbar günstigen Atomstrom nicht mehr überbrücken. Die Entsorgung des Abfalls kann, wie auch bisher geschehen, weiter in die Zukunft und damit in hoffentlich bessere Zeiten verschoben werden.

Mit den beschlossenen Maßnahmen rückt eine Energiewende hin zu einem dezentralen, nachhaltigen und erneuerbaren Kraftwerkspark in weite Ferne. Vor dem Hintergrund des drängendem Klimaproblems kann diese Entscheidung nur als unverantwortlich beschrieben werden. Auch das ungelöste Endlagerproblem des Kernabfälle wird zugespitzt, da die Menge an einzulagerndem radioaktivem Müll exorbitant anwachsen wird.

Monday, June 07, 2010 6:00:00 AM (W. Europe Daylight Time, UTC+02:00) #  Comments [0] | Trackback
# Sunday, May 23, 2010

Der Sonnenkraftwerker der Zukunft

Zum 01.07.2010 sollen sich zum zweiten Mal im Jahr 2010 die Vergütungssätze für die Einspeisung von erneuerbaren Energien in das allgemeine Stromnetz ändern. Dies sieht ein Gesetzesentwurf vor, der am 06.05.2010 vom Bundestag beschlossen wurde und nun dem Bundesrat übergeben wurde. Der Bundesrat wird sich in seiner nächsten Sitzung am 04.06.2010 unter Tagesordnungspunkt 3 mit dem Vorschlag befassen und ihn aller Voraussicht nach auch annehmen.

Was bleibt gleich

Doch was ändert sich dadurch für Otto-Normalerzeuger? Prinzipiell gilt im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG), dass eine Photovoltaikanlage 20 Jahre mit dem Satz vergütet wird, der zu dem Zeitpunkt galt, als die Anlage ans Netz ging. Wer also seine Anlage noch im Dezember 2009 ans öffentliche Stromnetz angeschlossen hat, hat sich damit für 20 Jahre die Vergütung des Jahres 2009 gesichert. Auch nach dem 01. Juni wird sich an der Dauer der Einspeisevergütung nichts ändern. Damit einher geht auch zukünftig Planungssicherheit für alle, die mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage liebäugeln.

Was ändert sich

Ändern werden sich hingegen die Vergütungssätze, also die Preise, die man für eine ins öffentliche Netz eingespeiste kWh bekommt. Begründet wird dies mit den gesunkenen Investitionskosten. Die Hersteller konnten durch bessere und produktivere Fertigungsprozesse sowie gesteigerte Produktionskapazitäten die Preise für Module und Wechselrichter senken. Auch  die gestiegene Marktmacht der Anbieter aus Fernost wirkt sich für den Verbraucher positiv auf die Preise aus. Auf diese Marktveränderungen reagierend sinken somit die Einspeisevergütungen um ca. 16%. Dies schmälert somit auch die mögliche Rendite, die mit der Investition in eine Anlage erzielt werden kann und damit auch deren Attraktivität als Investitionsobjekt.

Als gewollter Nebeneffekt soll die Gesetzesänderung den Eigenverbrauch steigern. Dies wird damit erreicht, dass der Preis pro kWh selbst verbrauchtem Strom weniger stark sinkt als der Preis für eingespeisten Strom. Zusätzlich werden hohe Selbstverbraucheranteile extra vergütet, es wird also eine gestaffelte Vergütung eingeführt. Bis zu einem Selbstverbraucheranteil von 30% des erzeugten Stroms wird eine Vergütung von 16,5 Cent/kWh fällig, ab 30% steigt die Vergütung auf 20,88 Cent/kWh. Addiert man dazu noch den Preis einer kWh aus dem öffentlichen Netz, die man in Fall des Selbstverbrauchs ja nicht abnehmen musste, kommt man auf Summen von bis zu 44 Cent/kWh. Dieser Satz liegt damit weit über den 32,88 Cent/kWh, die man bestenfalls bei der Einspeisung ins öffentliche Netz erzielen kann.

Mit dem Anreiz zum Selbstverbrauch und den damit erhofften sinkenden oder weniger stark steigenden Einspeisemengen wird zum einen das öffentliche Stromnetz von den dezentralen, schwankenden und unregelmäßigen Einspeisungen der erneuerbaren Energien entlastet. Zum anderen wird nicht eingespeister Strom auch nicht in der Berechnung der EEG-Umlage berücksichtigt. Somit sinkt das Umlagevolumen, was sich positiv auf den Energiepreis aus fossilen Energieträgern auswirkt.

Diese Entwicklung hin zum Selbstverbrauch erschwert jedoch die Nutzung von Photovoltaikanlagen als Investitionsobjekt. Vielen privatwirtschaftliche Unternehmungen und Genossenschaften wird damit das primäre Betätigungsfeld entzogen. Vielmehr werden sie vor die Herausforderung gestellt, selbst zum Energieanbieter zu werden. Dies kann zum einen durch die Installation von Anlagen direkt beim zukünftigen Verbraucher geschehen. In diesem Fall würde auch die Abrechnung direkt mit dem jeweiligen Verbraucher durchgeführt. Zum anderen könnte der erzeugte Strom jedoch auch über das öffentliche Netz an die Kunden verteilt werden. Dies ist abrechnungstechnisch etwas aufwändiger, da Erzeugung und Nachfrage in Einklang gebracht werden müssen.  Auch die Durchleitung des Stroms durch das öffentliche Netz muss wird im Zuge der Netznutzung vergütet werden. Dies wirkt sich wiederum auf die Preisgestaltung aus. Fest steht jedoch, dass die Marktteilnahme für kleine, lokale Erzeuger nicht einfacher wird.

Modulhersteller

Zusätzlich zu Auswirkungen auf den privaten oder privatwirtschaftlichen Kraftwerker wirkt sich die Gesetzesänderung noch auf andere Parteien des Solarsektors aus. Der Preisdruck auf deutsche Hersteller von Solarequipment wird gesteigert, da durch die sinkenden Einspeisevergütungen die Rendite durch sinkende Investitionskosten erhalten bleiben muss. Andernfalls würden keine Investitionen mehr getätigt. Die niedrigen Preise sind jedoch mehrheitlich auf die verstärkte Marktteilnahme der asiatischen Hersteller zurückzuführen. Deutsche Hersteller müssen somit mit stärkerer Konkurrenz rechnen.

Anlagenbauer

Auch die Anlagenbauer werden durch das Gesetz betroffen sein. Durch die kurzfristige Änderung (die Gesetzesinitiative wurde am 23. März diesen Jahres eingereicht) entsteht aktuell eine immense Nachfrage, um sich noch den erhöhten Vergütungssatz zu sichern. Dies treibt die Preise pro kWp (Kilowatt Peak) in schwindelerregende Höhen und schmälert wieder den Investitionsanreiz. Teilweise können auch Anlagen nicht realisiert werden, da Module oder Wechselrichter nicht mehr vorrätig sind und kurzfristig nicht beschafft werden können. Die Anlagenbauer selbst hatten mit dieser Nachfrageerhöhung jedoch erst zum Jahresende gerechnet, und dann auch nicht in diesem Ausmaß. So haben sie aktuell ausstehende Bestellungen für Module, Wechselrichter und Zubehör, die erst im 3. Quartal geliefert werden. Jedoch ist aktuell noch nicht abzusehen, wie sich der Markt nach dem 01. Juli entwickelt. Es ist daher auch nicht ausgeschlossen, dass der ein oder andere Anlagenbauer der Marktentwicklung nachgeben und seine Geschäftstätigkeit einstellen muss. Diese Marktkorrekturen sind in der Gesetzesinitiative bereits genannt und werden in Kauf genommen.

Hintergründige Betrachtung

Schaut man sich die möglichen Auswirkungen an, so fällt auf, dass oftmals die großen Energieerzeuger und Netzbetreiber von den Maßnahmen profitieren. Die EEG-Umlage steigt weniger stark oder sinkt sogar und wirkt sich somit positiv auf den Strompreis der fossilen Energieträger aus. Die Netzeinspeisung geht zurück oder steigt langsamer, wodurch der Druck sinkt, die Netze für die dezentrale Energieerzeugung schnell fit zu machen. Die Marktteilnahme für alternative Anbieter wird erschwert. Alles in allem also eine Gesetzesänderung, die in die Zeit der Laufzeitverlängerungen passt.

Sunday, May 23, 2010 10:40:00 AM (W. Europe Daylight Time, UTC+02:00) #  Comments [0] | Trackback
# Friday, May 07, 2010

Die Klimakanzlerin stutzt das Vorzeigegesetz

Gestern wurde die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz im Bundestag beschlossen. Damit sinken zum 01.07.2010 die Einspeisevergütungen für Solaranlagen außerplanmäßig. Wurde die Einspeisevergütung in den Jahren 2004 bis 2007 noch um je 5% und in den Jahren 2008 und 2009 um ca. 10% verringert, so ist sie in diesem Jahr bereits einmal um ca. 10% gesenkt worden und soll nun noch einmal um ca. 16% sinken. Das summiert sich auf ca. 30% Verringerung allein in 2010 gegenüber 2009.

Die außerplanmäßige Senkung wird mit der günstigen Entwicklung auf dem Solarmarkt begründet. Betrachtet man die beschlossenen Änderungen jedoch genauer, scheinen weitere Gründe einen erheblichen Anteil an der Entscheidungsfindung zu haben.

Das Geld für die Einspeisevergütung, also die Vergütung der erzeugten Energie aus erneuerbaren Quellen, wird aus der EEG-Umlage bereitgestellt. Die EEG-Umlage ihrerseits wird allen Energieabnehmern in Deutschland pro kWh auf den normalen Erzeugerpreis aufgeschlagen. Für 2010 wird sie auf ca. 2 Cent prognostiziert. Diese Umlage ist also die Beteiligung aller Stromverbraucher an den Kosten der umweltverträglichen und nachhaltigen Energieerzeugung und resultiert aus der im EEG beschriebenen Ausgleichsvergütung.

Die EEG-Umlage ist den althergebrachten Energieversorgern jedoch ein Dorn im Auge, da sie deren billigen Kohle- und Atomstrom verteuert, gleichzeitig aber die erneuerbaren Energien wettbewerbsfähiger macht. Ein primäres Ziel der gestern beschlossenen Änderungen am EEG ist daher, die EEG-Umlage zu senken. Und dies wird auf zweierlei Art gemacht. Wie schon beschrieben, die Einspeisevergütung stark gesenkt, demgegenüber die Selbstverbrauchervergütung jedoch weniger stark. So sinkt zum Einen die nötige Umlage zur Deckung der Einspeise- und Selbstverbrauchervergütung, zum Anderen werden sich mehr Anlagenbetreiber für den Selbstverbrauch entscheiden, da dieser bessere Konditionen verspricht. Da die Selbstverbrauchervergütung aber geringer als die Einspeisevergütung ist, sinkt auch damit die EEG-Umlage.

Der notwendige Ausbau der erneuerbaren Energien wird also weg von den Stromrechnungen der Allgemeinheit auf die wenigen Schultern derjenigen übertragen, die ihrerseits für die Allgemeinheit in Vorleistung getreten sind und die Möglichkeit der umweltschonenden Energieerzeugung geschaffen haben. Zusätzlich wird der Ausbau der EEG weniger attraktiv, da die erwarteten Renditen sinken und der Return of Invest später eintritt. Durch die sinkende EEG-Umlage werden außerdem die herkömmlichen Energieträger wie Kohle und Atom wieder interessanter, da die Preisdifferenz zu den Erneuerbaren vergrößert wird. Umweltpolitisch ist der gestrige Beschluss daher ein Schritt in die falsche Richtung.

Friday, May 07, 2010 9:11:00 PM (W. Europe Daylight Time, UTC+02:00) #  Comments [0] | Trackback
# Tuesday, May 04, 2010

Die Schönrechnung der Klimaschutzleistungen

Zum Klimagipfel in Kopenhagen hat die Bundesregierung von 2010 bis 2012 jährlich 420 Millionen Euro für einen Soforthilfefonds zugesagt. Dies war der Stand zum Ende des Klimagipfels. Im März 2010 wurde dann im Haushaltsausschuss der Betrag für 2010 ein klein wenig korrigiert, nämlich auf 70 Millionen Euro. Zieht man nun in Betracht, dass gestern das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien eingestellt wurde, was 105 Millionen Euro weniger Ausgaben in 2010 bedeutet, so hat die Klimakanzlerin durch die Finanzierung der Rettung des Planeten in 2010 Mehreinnahmen von 35 Millionen Euro erwirtschaftet. Damit dies aber nicht jeder mitbekommt, kündigt der Bundesumweltminister an, in den nächsten Jahren 350 Millionen Euro für den Schutz der Wälder bereitzustellen. Schade nur, dass auch dieses Geld mit bereits getätigten Zusagen verrechnet wird.

Tuesday, May 04, 2010 8:53:00 PM (W. Europe Daylight Time, UTC+02:00) #  Comments [0] | Trackback
# Monday, May 03, 2010

Gegen eine Subventionierung von Elektroautos

Die Bundesregierung erwägt bereits seit geraumer Zeit, die Markteinführung von Elektroautos in irgendeiner Form zu subventionieren. Und auch nicht zum ersten Mal wird diese Strategie als falsch eingestuft. So auch aktuell wieder im Rahmen des Elektromobilitätsgipfels der Bundesregierung. Experten warnen vor der einseitigen Förderung von Technologien. Vielmehr sei noch gar nicht klar, welche Art der Energieversorgung in zukünftigen Fahrzeugen verwendet wird. Lege sich die Bundesregierung nun auf ein Technologie fest, könnte sich dies später als Fehlentscheidung und damit als Hindernis für die deutschen Autobauer erweisen.

Als naheliegende Alternativ käme die breitere Streuung der Subventionen auf mehrere Technologien in Betracht. Doch auch mit einer Streuung wäre bereits eine Auswahl getroffen. Es ist daher sinnvoller, nicht die Einführung einer Technologie zu subventionieren, sondern die Erzeugung schädlicher Stoffe zu bestrafen. So schafft man einen breiten Anreiz, klimaschädliche Stoffe zu vermeiden, egal auf welche Weise. Dieser Ansatz wird bereits durch den Handel mit Emissionsrechten im großwirtschaftlichem Rahmen praktiziert, jedoch noch nicht für alle Emittenten und auch nicht in ausreichendem Umfang.

Denkt man diese Idee weiter, kommt man schnell an den Punkt, an dem jeder Autofahrer, jeder Spediteur und jeder Kapitän für seinen Kraftstoffverbrauch Emissionsrechte erwerben muss. Dies ist jedoch praktisch nur mit immensem Aufwand umzusetzen. Fluglinien hätten es dort wesentlich einfacher, aber es gibt bereits Bestrebungen, diese in den Emissionshandel einzubinden. Für die Kleinmengenabnehmer käme als Alternative die Abführung der Kosten für das Emissionsrecht beim Erwerb des Kraftstoffs in Form einer Emissionsrechtesteuer in Frage. Dabei handelt es sich um ein bereits für die Mineralölsteuer bewährtes System, was um einen zusätzlichen Nutzen erweitert wird. Wird weiterführend die Emissionsrechtesteuer auch noch mit der Schädlichkeit des Kraftstoffs gewichtet, hätte man außerdem eine nachvollziehbare Handhabe gegen z.B. die Verfeuerung von Schweröl in Schiffsmotoren und die damit einhergehende stärkere Belastung der Bevölkerung in Hafenregionen.

Mit den Mehreinnahmen aus dieser Emissionsrechtesteuer könnte nun die Entwicklung neuer Technologien gefördert werden, jedoch immer in Anbetracht der Nichtfokussierung. Es müssten keine Mittel von anderen Haushaltsposten abgezweigt werden, um die Subventionierung vorzunehmen, und die relative Verringerung des preislichen Abstands zwischen herkömmlichem und umweltschonendem Antrieb wäre trotzdem gegeben.

Monday, May 03, 2010 6:33:00 PM (W. Europe Daylight Time, UTC+02:00) #  Comments [0] | Trackback